Zwangsehen sollen zukünftig in der Schweiz als Verbrechen gelten und damit unter Strafe gestellt werden. Der Nationalrat hat am 28. Februar 2012 einem Bundesgesetz über Massnahmen gegen Zwangsheiraten zugestimmt, berichtet NZZ online. Mit 128 zu 51 Stimmen (3 Enthaltungen) folgte die grosse Kammer des Parlaments dem Bundesrat. Nun geht die Vorlage weiter an den Ständerat. Der Nationalrat hat diversen Anpassungen in Gesetzen zugestimmt und sich für einen neuen Artikel im Strafrecht ausgesprochen: Demnach soll jeder, der eine Person zu einer Ehe zwingt, mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft werden. Bei Ausländern werden nun auch Ehen mit Minderjährigen nicht mehr toleriert werden, denn zukünftig sollen die Voraussetzungen für eine Eheschliessung in der Schweiz nur noch nach Schweizer Recht beurteilt werden. Ausserdem sind die Zivilstandsämter neu verpflichtet, Strafanzeige einzureichen, wenn sie Zwang bei einer Eheschliessung feststellen.