„Wir brauchen ein solches Gesetz auch in Deutschland.“ Mit diesen Worten kommentiert der Zentralrat der Armenier in Deutschland (ZAD) die Verabschiedung eines Gesetzes, mit dem Frankreich die Leugnung des türkischen Völkermords an den Armeniern nun unter Strafe stellt. Seit vielen Jahren fordert der ZAD eine rechtsverbindliche Anerkennung des Völkermords von 1915 durch den Deutschen Bundestag und damit einhergehend die Möglichkeit, die Leugnung dieses Menschheitsverbrechens strafrechtlich zu verfolgen.
Der ZAD-Vorsitzende Azat Ordukhanyan: „Der 22. Dezember markiert eine Wende im europäischen Diskurs über die Frage, wie wir in Zukunft mit dem Thema Völkermord umgehen wollen.“ Ordukhanyan weiter: „Wann wird Deutschland uns endlich einen vergleichbaren Schutz bieten? Seit über 90 Jahren leben wir mit den türkischen Versuchen, die Geschichte umzudeuten. Deutschland hat dieses türkische Spiel lange mitgespielt, bis heute begegnet uns die Politik mit viel Gleichgültigkeit.“ Die Meinungsfreiheit, so Ordukhanyan, ende da, wo Fakten klar und eindeutig seien und die Leugnung dieser Fakten die Würde der Toten und die Ehre der Überlebenden verletze.

Trotz massiver Drohungen aus der Türkei hatte die französische Nationalversammlung am 22. Dezember 2011 einem Gesetzentwurf zugestimmt, der das Leugnen des Völkermordes an den Armeniern unter Strafe stellt. Mit überwältigender Mehrheit votierten die Abgeordneten der Parlamentskammer über Parteigrenzen hinweg für die durchaus umstrittene Vorlage. Der Gesetzentwurf sieht bis zu ein Jahr Haft und eine Geldstrafe von 45‘000 Euro für das Leugnen eines gesetzlich anerkannten Völkermordes vor, wozu auch das Massaker an den Armeniern in der Türkei in den Jahren 1915 bis 1917 zählt, das in Frankreich seit 2001 als Völkermord anerkannt ist. Wissenschaftler und Historiker gehen von 1,5 Millionen Toten aus. Die Türkei, die diesen Völkermord immer wieder leugnet, berief aus Protest gegen das Votum sogleich ihren Botschafter aus Paris ab.