Medienmitteilung des Abstimmungskomitees „Nein zu diesem Zensurgesetz!“: Diverse Medienberichte haben jüngst das Bild vermittelt, dass Gewalt gegenüber Homosexuellen in der Schweiz zunimmt. Diese schrecklichen Vorkommnisse, die wir in aller Form verurteilen, werden von Befürwortern der erweiterten Rassismus-Strafnorm zum Anlass genommen, um für ein Ja zu werben. Das Abstimmungskomitee „Nein zu diesem Zensurgesetz!“ legt grossen Wert auf die Feststellung, dass sämtliche Gewalttaten und -Aufrufe laut Strafgesetzbuch schon heute strafbar sind und nichts mit der Volksabstimmung vom 9. Februar 2020 zu tun haben. Einzelne Gewaltübergriffe politisch auszuschlachten und auf unlautere Weise für die eigene Agenda zu missbrauchen, hat zudem mit fairer demokratischer Diskussionskultur nichts zu tun.

Unser Komitee hat in sämtlichen Verlautbarungen klar Stellung bezogen, dass Pöbeleien und sonstige gewalttätigen Übergriffe gegen sexuelle Minderheiten (und auch sonst gegen alle Menschen) strikt zu verurteilen und konsequent zur Anzeige zu bringen sind. Erwähnt sei an dieser Stelle insbesondere die Abstimmungszeitung, welche die Rechtslage und die Argumente unseres Komitees gegen die Erweiterung der Rassismus-Strafnorm um sexuelle Orientierung kompakt zusammenfasst. Leider beobachten wir auch im neuen Jahr, dass gewisse Kreise bereits strafbare Gewaltübergriffe in Zusammenhang mit dem Zensurgesetz bringen, über welches wir am 9. Februar 2020 abstimmen. Wir fordern die politischen Mitbewerber höflich auf, zur Sachlichkeit zurückzukehren und diese unzulässige thematische Vermischung, welche die Stimmbevölkerung in die Irre führt, zu unterlassen.

Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang viel eher die Berichterstattung des Magazins „20 Minuten“, das bei etlichen Homosexuellen in Erfahrung bringen konnte, dass erlebte homofeindlich motivierte Gewalt hauptsächlich von Migranten ausgeht. Dies wirft die zu diskutierende Frage auf, ob nicht eher Lösungen in der Migrationspolitik zu suchen sind statt in nicht zielführenden Einschränkungen der Meinungs-, Gewissens- und Gewerbefreiheit, wie sie die Erweiterung der Rassismus-Strafnorm mit sich bringen würde.