Bis zum 20. Januar 2022 läuft noch das Referendum Nein zur Organspende ohne explizite Zustimmung“. Ethiker und Mediziner betonen darin, dass es bei der Freiwilligkeit einer Spende bleiben müsse. Diese sei mit der Widerspruchsregelung nicht mehr gewährleistet.

Gemäss dem Parlamentsbeschluss im Herbst wird jede Person automatisch zum Organspender, wenn sie nicht zu Lebzeiten einer Organspende widersprochen hat. Nach heutiger Rechtslage sind Organspenden nur zulässig, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten zugestimmt hat. „Zu jeder Blutentnahme, zu jeder Impfung und zu jedem medizinischen Eingriff braucht es ein bewusstes und klares Ja“, betont Dr. med. Alex Frei, Mitglied des Referendumskomitees, in seinem Artikel „Organspende: Wie sinnvoll ist die Widerspruchsregelung?“ in der aktuellen Ausgabe des Magazin Zukunft CH, das im Dezember 2021 erschienen ist. „Dass es zur Organentnahme dieses ausdrückliche Ja nicht mehr brauchen soll, ist falsch. Ethisch vertretbar ist Organspende nur, wenn die betroffene Person zu Lebzeiten ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben hat“, so der Mediziner und unterstreicht: „Eine Spende ist nur eine Spende, wenn sie bewusst und freiwillig erfolgt.“

Das Magazins mit dem vollständigen Beitrag von Dr. Frei kann bestellt werden unter www.zukunft-ch.ch; Unterschriftenbogen können auf www.organspende-nur-mit-zustimmung.ch bestellt oder heruntergeladen werden.