Am 17. Juni 2020 hat nach dem Ständerat auch der Nationalrat die eidgenössische Volksinitiative „Ja zum Verhüllungsverbot“ abgelehnt. Stattdessen befürwortet er einen – nicht tauglichen – indirekten Gegenvorschlag, mit dem der Unterdrückung muslimischer Frauen in der Schweiz unter dem Deckmantel der Gewissensfreiheit weiterhin kein Einhalt geboten wird. Nun ist es am Volk, darüber zu entscheiden. Die Volksabstimmung findet voraussichtlich im 1. Quartal 2021 statt.

Das Initiativkomitee betont zudem, dass sich die Volksinitiative nicht nur gegen die religiös-kulturell motivierte Gesichtsverhüllung (Burka, Niqab) richtet. Sie richtet sich ausdrücklich auch gegen jene Verhüllung, der kriminelle, zerstörerische und vandalistische Motive zugrunde liegen. Die eidgenössische Volksinitiative „Ja zum Verhüllungsverbot“ fordert ein Gesichtsverhüllungsverbot im öffentlichen Raum. Die zwei zentralen Punkte sind:

– Sicherheit: Es soll Vandalen Einhalt geboten werden, die aus Lust auf Zerstörung und Gewalt ihr Gesicht vermummen, damit sie unerkannt Menschen angreifen und gefährden und Schäden in Millionenhöhe anrichten können.

– Freiheit: In aufgeklärten europäischen Staaten wie der Schweiz gehört es zu den zentralen, unveräusserlichen Grundwerten des Zusammenlebens, sein Gesicht zu zeigen. Kein freier Mensch verhüllt – freiwillig – sein Gesicht.

Mehr Infos zur Initiative und Abstimmung: https://verhuellungsverbot.ch/

Zukunft CH hat ein Infoblatt zur Burka und den verschiedenen islamischen Verhüllungsformen erstellt. Download hier: https://www.zukunft-ch.ch/publikationen/download/