Aus einer Online-Abstimmung von 20-Minuten vom 30. Juni 2014 geht hervor, dass 62 Prozent der bisher rund 17‘000 Teilnehmer den „Schweizerpsalm“ als Nationalhymne beibehalten wollen. Anlass der Umfrage war nicht etwa die aktuelle WM-bedingte Hochkonjunktur der Nationalhymne, sondern eine Motion von SVP-Nationalrat Peter Keller gegen einen aktuell laufenden Künstler-Wettbewerb für eine neue Hymne. Zur Einsendung musikalischer Vorschläge für eine neue Hymne hat die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft (SGG) aufgerufen. Insgesamt haben 116 Texter einen Vorschlag eingereicht, wie die „NZZ am Sonntag“ berichtet. Bis zum Herbst wählt eine Jury nun maximal zehn Beiträge aus, die sie in alle vier Landessprachen übersetzen lässt. Danach wird per Telefon- und SMS-Voting der Siegersong bestimmt. Bis spätestens 2016 soll der Siegersong dann dem Bundesrat „zur Genehmigung als künftige Nationalhymne“ übergeben werden.
SVP-Nationalrat Peter Keller ist ein scharfer Kritiker des Wettbewerbs. Der Nidwaldner bezeichnet das Projekt in einer Motion als „dümmliche Casting-Show“ und verlangt, dass die Siegerhymne dem Parlament als referendumsfähiger Beschluss vorgelegt wird, sodass schliesslich das Volk darüber entscheiden kann. Der Bundesrat teilt Kellers Ansicht jedoch nicht. In seiner am 25. Juni 2014 publizierten Motionsantwort empfiehlt er dem Parlament, den Vorstoss abzulehnen. Er werde sich erst zum weiteren Vorgehen äussern, wenn ihm ein Vorschlag unterbreitet werde. „Der Bundesrat kann aber zusichern, dass er eine neue Landeshymne nicht in eigener Kompetenz beschliessen wird.“

Auch Zukunft CH setzt sich für den Erhalt der bisherigen Nationalhymne, den Schweizerpsalm, ein. „Eine Nationalhymne sollte sich nicht einfach einer modischen Aktualität unterwerfen. Sie sollte vielmehr dem bleibenden Fundament einer Gesellschaft verpflichtet sein, und das ist der Schweizerpsalm.“, erklärt Geschäftsführerin Beatrice Gall. Schon die Entstehungsgeschichte der Hymne, die von einem liberalen Zürcher und einem konservativen Urner mitten im Kultur- und Bruderkampf des 19. Jahrhunderts geschaffen worden sei, erinnere nachhaltig daran, dass der christliche Glaube und das Gebet enorm viel zum Schutz unseres Landes durch die Jahrhunderte, zur humanitären Tradition und zur gesellschaftlichen Einheit beigetragen habe und immer noch beitrage. „Deshalb“, so Gall, sollte man den Psalm nicht ersetzen, sondern vielmehr – gerade auch wieder in Hinblick auf den bevorstehenden 1. August – wieder seinen tiefen Sinn neu entdecken.“

Setzen auch Sie sich ein für den Erhalt des Schweizerpsalms als Nationalhymne und schicken Sie unsere Protestkarte an Bundespräsident Didier Burkhalter!

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