Bundesrat Alain Berset hat heute Morgen die Haltung des Bundesrates zur „Verfassungsänderung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich“ präsentiert. Entgegen dem Bundesrat lehnt das überparteiliche Komitee „NEIN zur PID“ die Verfassungsänderung ab. Die vermeintlich harmlose Änderung schafft die Voraussetzung für die Präimplantationsdiagnistik und öffnet damit Tür und Tor für die gezielte Selektion von Menschen. Das überparteiliche Komitee aus Vertretern von BDP, CVP, EVP, SP und SVP startet unter der Leitung der EVP Ende März die Abstimmungskampagne gegen die Verfassungsänderung.
Weil Bundesrat und Parlament die Präimplantationsdiagnostik (PID) zulassen wollen, stimmen Volk und Stände am 14. Juni über eine Verfassungsänderung ab, die die Voraussetzung zur Durchführung der PID schaffen soll. Die Rahmenbedingungen für die PID werden im Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) geregelt. Dieses wurde vom Parlament bereits im Dezember 2014 genehmigt und tritt automatisch in Kraft, wenn die geänderte Verfassungsbestimmung angenommen und kein Referendum gegen das Gesetz ergriffen wird.

Der Bundesrat hatte in seinem Entwurf für ein revidiertes Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) die Untersuchung des Erbguts von Keimzellen und Embryonen sowie deren Auswahl via Präimplantationsdiagnostik (PID) lediglich dann zulassen wollen, wenn eine schwere Erbkrankheit anders nicht abgewendet werden kann. Das Parlament hat die Möglichkeiten der PID aber massiv ausgeweitet: Nicht nur erblich vorbelastete Eltern, sondern alle Paare, die auf eine künstliche Befruchtung zurückgreifen, sollen Zugang zur PID erhalten. Weiter soll auch die Untersuchung nach Chromosomenanomalien erlaubt werden. Damit könnten künftig beispielsweise Embryonen mit Trisomie 21 (Down-Syndrom) vor dem Einpflanzen in den Mutterleib selektioniert und vernichtet werden.

Wer NEIN zur Verfassungsänderung sagt, verhindert die gezielte Selektion von Menschen

Das Nationale Komitee „NEIN zur PID“ kann die Argumentation des Bundesrates nicht nachvollziehen, die Debatte über den Verfassungsartikel von derjenigen über das Fortpflanzungsmedizingesetz zu trennen. Denn: Wer am 14. Juni Nein zur Verfassungsänderung stimmt, sagt auch Nein zum bereits beschlossenen Gesetz!

Die Verfassungsänderung zur PID ermöglicht nicht nur die gezielte Selektion von Menschen und verlagert damit den Entscheid über „lebenswertes“ und „lebensunwertes Leben“ ins Labor. Sie öffnet auch die Tore für jedes künftig denkbare Fortpflanzungsverfahren (z.B. Retterbabys, Embryonenspende etc.). Um dies zu verhindern, sagt das überparteiliche Komitee aus Vertreterinnen und Vertretern von BDP, CVP, EVP, SP und SVP bereits heute konsequent NEIN zur geplanten Verfassungsänderung.

An ihrer Medienkonferenz am 31. März um 13.15 Uhr informiert das Nationale Komitee „NEIN zur PID“ im Detail über die Argumente und die Abstimmungskampagne gegen die Verfassungsänderung.