Amtliche Geschlechtsänderung für alle
Menschen, die sich als Transpersonen definieren, können ihren Vornamen sowie das im Personenstandsregister eingetragene Geschlecht ab Anfang des nächsten Jahres rasch und unbürokratisch ändern. Der Bundesrat setzte am 27. Oktober 2021 eine entsprechende Gesetzesänderung sowie die Anpassungen zweier Verordnungen in Kraft. Ein unsinniges Zugeständnis, wie sich bei näherer Betrachtung zeigt.
Ein Kommentar von Regula Lehmann
Für nur […]