Menschen, die sich als Transpersonen definieren, können ihren Vornamen sowie das im Personenstandsregister eingetragene Geschlecht ab Anfang des nächsten Jahres rasch und unbürokratisch ändern. Der Bundesrat setzte am 27. Oktober 2021 eine entsprechende Gesetzesänderung sowie die Anpassungen zweier Verordnungen in Kraft. Ein unsinniges Zugeständnis, wie sich bei näherer Betrachtung zeigt.

Ein Kommentar von Regula Lehmann

Für nur 75 Franken und gänzlich ohne Hürden soll ab 1. Januar 2022 in der Schweiz ein anderes Geschlecht amtlich registriert werden können. Das Bundesparlament hatte die Gesetzesänderung in der Wintersession 2020 beschlossen. Bisher konnten Geschlecht und Vorname nur in einem gerichtlichen oder administrativen Verfahren geändert werden. Umstritten war während der Debatte im Parlament vor allem die Frage, ob Minderjährige oder Menschen mit Beistand ihren Geschlechtseintrag auch ohne Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters ändern können. Dass die Abstimmung im Parlament nur knapp zugunsten der elterlichen Mitbestimmung ausfiel, zeigt deutlich, wie rasch die Untergrabung von Elternrechten durch den Staat auch in der Schweiz voranschreitet. Der starke Linksrutsch bei den letzten Nationalratswahlen hat familienzersetzenden Ideologien viel Auftrieb gegeben.

Würde die Gesetzesänderung Menschen betreffen, deren Geschlechtsidentität bei der Geburt nicht eindeutig festgestellt werden konnte, wäre sie nachvollziehbar. Doch der Vorstoss geht nicht auf die Vereinigung intersexueller Personen zurück. Daniela Truffer von der Organisation Zwischengeschlecht.org wehrte sich während der Gesetzesdebatte in einem Artikel der Luzerner Zeitung vom 2. Juli 2018 denn auch dezidiert gegen die Vereinnahmung intersexueller Menschen: „Intersex wird in Bern tatsächlich konstant für die Anliegen von Homosexuellen, Bisexuellen und Transmenschen sowie für die Genderpolitik vereinnahmt. Unser Hauptanliegen bleibt dabei aber auf der Strecke.“

Dass mit der hürdenlosen Geschlechtsänderung die natürliche Geschlechter- und Familienordnung unterwandert und das „Geschlechter-Chaos“ gefördert wird, ist mehr als bedenklich. Verschiedene Kantonsvertreter äusserten denn auch Kritik, die SVP des Kantons Thurgau kündigte gar ein Referendum gegen die Gesetzesänderung an. Auf behördlicher Ebene dürfte die Vorlage viel zusätzlichen Aufwand bringen und Vorgänge massiv verkomplizieren. Dass Zivilstandesbeamte zukünftig allein zu beurteilen haben, ob ein entsprechender Antrag nicht aus missbräuchlichen Motiven gestellt wird (beispielsweise, um sich vor der Militärpflicht zu drücken), sehen viele Behördenmitglieder und Politiker kritisch.

Noch kein Bestandteil der Gesetzesrevision ist die Einführung eines „dritten Geschlechts“. Der Bundesrat erarbeitet zurzeit einen Bericht zu dieser Thematik, wobei er auch prüft, ob in Zukunft gänzlich auf die Eintragung des Geschlechts verzichtet werden könnte. Im Register soll es vorerst weiterhin nur die Kategorien weiblich und männlich geben. Eine Änderung im Personenstandsregister beeinflusst eine bestehende Ehe oder registrierte Partnerschaft nicht. Auch Eltern-Kind-Verhältnisse werden dadurch – zumindest formell – nicht verändert. Was es für Kinder bedeutet, wenn aus Mama ganz unkompliziert Papa werden kann und wie sehr Eltern leiden, wenn ihre Kinder mal kurz das Geschlecht wechseln, wird offensichtlich unterschätzt oder bewusst schöngeredet. Die Aussage von Bundesrätin Keller-Sutter, es sei nicht davon auszugehen, dass eine Geschlechtsänderung ohne triftigen Grund beantragt werde, wird längst von der Realität überholt: Fachleute sprechen insbesondere im Jugendbereich von einem regelrechten Trans-Hype, der vor allem durch die digitalen Medien befeuert wird.

Dasselbe gilt für die Aussage, geschlechtsverändernde Massnahmen würden nur nach einem längeren Prozess gründlicher Abklärungen vorgenommen. Die Berichte, dass nach wenigen psychologischen Abklärungssitzungen bereits Hormone verschrieben und Operationen in Betracht gezogen werden, häufen sich. Im Kanton Genf beispielsweise hat eine Mutter im Sommer 2021 den Arzt ihrer Tochter verklagt, weil dieser der Minderjährigen nach drei Sitzungen Testosteron verschrieben hatte, das von Swissmedic gar nicht für diesen Zweck zugelassen ist. Insgesamt betrachtet stellt der erleichterte amtliche Geschlechtseintrag ein weiteres unsinniges Zugeständnis an eine Bewegung dar, welche die Gesellschaft von Grund auf dekonstruieren will. Schreitet die Schweiz auf diesem Weg fort, werden nicht nur Familie und Gesellschaft, sondern auch der Staat als Ganzes geschwächt. Die Feministin und Historikerin Camille Paglia schreibt dazu in ihrem Werk „Lessons from History“: „Der Drang zur Aufhebung der Geschlechter ist stets in der späten Phase einer Zivilisation zu beobachten, kurz bevor eine Gesellschaft auseinanderfällt“.