Gesetz zu Kinderehen verfassungswidrig

Das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat ein Gesetz des Bundestags zu Kinderehen für verfassungswidrig erklärt. Das Gesetz muss nun angepasst werden.

Das Gesetz, um das es geht, besagte laut Pressemitteilung des Gerichts vom 29. März 2023, dass alle Ehen automatisch unwirksam sind, wenn einer der Partner zum Zeitpunkt der Eheschliessung unter 16 Jahre […]

19.04.2023|
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