Bundesagentur für Arbeit: Polygamie wird nicht mehr anerkannt

Laut einer neuen Weisung der deutschen Bundesagentur für Arbeit dürfen Kinderehen sowie Zweit- und Drittfrauen bei Vielehen von Muslimen beim Bezug von Hartz IV nicht mehr als Bedarfsgemeinschaft anerkannt werden. Demnach wird der Begriff der „Partner“ in einer Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft neu und genauer definiert. Minderjährige Personen unter 16 Jahren könnten nach deutschem Recht „eine Ehe nicht […]