Bundesgerichtsentscheid zur „Love Life“-Kampagne stützt Behördenwillkür anstatt Jugendschutz
Das hochsexualisierte Bildmaterial der HIV-Kampagne „Love Life – bereue nichts“ des BAG von 2014 tangiert laut dem Bundesgericht die schutzwürdigen Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht. Das Bundesgericht hält in seinem fragwürdigen Urteil vom 15. Juni 2018 fest, Minderjährige seien ohnehin starken sexualisierten Einflüssen im öffentlichen Raum ausgesetzt. Damit bestätigt es den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts […]