Haben Sie gewusst, das man im christlichen Abendland angezeigt werden kann, wenn man als Nicht-Muslim Muezzin-ähnliche Laute von sich gibt? So geschehen kürzlich in Österreich. Wie Ulrike Worm vom Bezirksgericht Graz-West „Zukunft CH“ gegenüber bestätigte, hat ein Pensionierter aus Graz im vergangenen Jahr häufig am Freitag seinen Rasen gemäht, zeitlich überschneidend mit der Betstunde benachbarter Muslime. Während des Mähens habe er jeweils gesungen und gejodelt, was laut Aussagen der Nachbarn „wie der Ruf eines Muezzins geklungen“ habe. Die Muslime fühlten sich dabei in ihrem Freitagsgebet gestört und zeigten den Rentner bei der Polizei an, woraufhin ein Strafverfahren mit den Begründungen „Behinderung der Religionsausübung“ und „Verächtlichmachung religiöser Symbole“ eröffnet wurde. Dem Gericht gegenüber gab der 63-jährige Angeklagte Helmut G. zu Protokoll, er sei beim Mähen lediglich „gut gelaunt“ gewesen. Das Gericht hat ihm nun angeboten, die Anklage einzustellen, wenn er ab sofort keine Muezzin-artigen Laute mehr von sich gebe und eine Busse von 800 Euro bezahle. Helmut G. ist darauf eingestiegen.