Ein Unternehmen muss eine abgelehnte Bewerberin nach dem deutschen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) mit 13‘000 Euro entschädigen, weil es nach einem „Geschäftsführer“ suchte. Dies sei laut des Oberlandesgerichts Karlsruhe eine geschlechtsbezogene Benachteiligung. Die Frau hatte sich diskriminiert gefühlt. Bei Stellenausschreibungen dürfe aufgrund des Benachteiligungsverbots nicht die rein männliche Form gewählt werden, sondern müsse um ein weibliches „in“ ergänzt werden. Dass AGG sorgt seit seiner Einführung für viel Kritik. Bernd Michael Müller vom Allgemeinen Arbeitgeberverband Mittelhessen erklärte z.B. gegenüber der Giessener Zeitung, dass das AGG zu neuer Bürokratie, Rechtsunsicherheit und gewaltigen Kosten für Unternehmen geführt habe.