Das am 23. September 2018 vom St. Galler Stimmvolk beschlossene Verhüllungsverbot tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Bestraft wird künftig, wer im öffentlichen Raum sein Gesicht verhüllt, sofern dies „die öffentliche Sicherheit oder den religiösen oder gesellschaftlichen Frieden bedroht oder gefährdet.“

Weil die Gesichtsverhüllung gemäss des St. Galler Gesetzes nicht in jedem Fall strafbar ist, werden Burka-Trägerinnen und andere verhüllte Personen nicht direkt gebüsst, sondern bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Danach wird in einem ordentlichen Strafverfahren beurteilt, ob sich die Person strafbar gemacht hat. Dies ist laut der neuen kantonalen Strafnorm Voraussetzung für eine Busse. St. Gallen ist nach dem Tessin der zweite Kanton, der ein solches Verbot einführt.