Der überparteiliche Verein Starke Volksschule St. Gallen hat vergangenen Freitag die Unterschriftensammlung „Ja zum HarmoS-Austritt“ eingereicht. Mit 7‘017 Unterschriften wurden über 75 Prozent mehr gesammelt als nötig. Trotz kalter Winterszeit, Weihnachten, Neujahr, Sportferien musste nicht einmal die volle Sammelzeit ausgeschöpft werden – das spricht für sich. Mit dem sehr guten Ergebnis haben die Stimmbürger/-innen im Kanton St. Gallen ein klares Zeichen für einen Richtungswechsel in der Bildungspolitik gesetzt. Offensichtlich bereitet es der Bevölkerung zunehmend Sorge, dass mit dem Lehrplan 21, der Kompetenzorientierung, dem selbstorgansierten Lernen und dem Fremdsprachenkonzept das Bildungssystem weiter Schaden nimmt.
„Angesichts der eingereichten Initiative wäre die Regierung gut beraten, die Einführung des Lehrplans 21 zu verschieben. Die überstürzte Einführung und damit auch Zementierung fragwürdiger Reformen mag rechtens sein – Initiativen haben in der Tat keine aufschiebende Wirkung – politisch klug und verantwortungsvoll ist dies weder aus bildungs- noch aus finanzpolitischen Gründen.“, so schreibt der Verein in seiner Medienmitteilung. Die Harmonisierung sei mit dem Lehrplan 21 nicht zufriedenstellend gelöst worden. Wer sich die Mühe nimmt, den 470-seitigen Lehrplan 21 zu konsultieren, frage sich, wo die verbindlichen Jahresziele zu finden sind und was mit dem Dschungel der vielen Teilkompetenzziele eigentlich bezweckt wird. „Die Aneinanderreihung von Pseudo-Fähigkeiten und Halbwissen, wie es im Lehrplan 21 verlangt wird, ergibt keine solide Bildung. Offensichtlich haben „Bildungsexperten“ aus dem einfachen Auftrag einer vernünftigen Bildungsharmonisierung eine umfassende Bildungssteuerung und Ideologisierung für die Volksschule gemacht, ohne dazu vom Schweizer Volk wirklich legitimiert worden zu sein.“, stellt der Verein fest.

Die zweite Initiative des Vereins Starke Volksschule St. Gallen, welche de facto die Verhinderung des Lehrplan 21 bedeutet hätte, wurde übrigens von der Regierung als ungültig abgewiesen. Der Regierungsrat vertritt die Ansicht, dass die kantonale Gesetzgebung, welche den Lehrplan betrifft, nicht geändert werden darf, solange der Kanton St. Gallen im HarmoS-Konkordat ist. Der Verein Starke Volksschule St. Gallen hat gegen diesen Regierungsbeschluss beim Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben.