Die heute veröffentlichte SRG-Umfrage zum Abstimmungssonntag vom 14. Juni zeigt ein spürbares Unbehagen der Bevölkerung gegenüber der Präimplantationsdiagnostik. 44 Prozent lehnen eine entsprechende Verfassungsänderung zum jetzigen Zeitpunkt ab. Im Abstimmungskampf will das überparteiliche Nationale Komitee «NEIN zur PID» den noch Unentschlossenen vor allem eines deutlich machen: Die scheinbar harmlose Verfassungsänderung öffnet das Tor für eine gezielte Selektion von Menschen – und für unbegrenzte Genmanipulationen an Embryonen.
Ende April hätten 44 Prozent der Teilnehmenden an der Befragung «SRG Trend» zur Volksabstimmung vom 14. Juni die «Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie» abgelehnt. Lediglich 40 Prozent hätten ihr zugestimmt. 16 Prozent hatten noch gar keine Meinung, 38 Prozent waren lediglich tendenziell entschieden. Damit ist der Abstimmungsausgang noch offen; allerdings weist die in dieser Woche ebenfalls veröffentlichte, gewichtete 20-Minuten-Umfrage unter mehr als 22 000 Personen einen Nein-Anteil von derzeit 47 Prozent aus.
Die Herausforderung im Abstimmungskampf besteht darin, Aufklärung ins grosse Lager der noch Unentschlossenen zu bringen. Aufklärung vor allem darüber, dass die scheinbar harmlose Verfassungsänderung nicht lediglich eine erleichterte Fortpflanzungsmedizin für kinderlose Ehepaare ermöglicht. Fakt ist, dass diese Verfassungsänderung zur PID das Tor für eine gezielte Selektion von Menschen weit aufstösst und den Entscheid zwischen lebenswertem und «unwertem» Leben ins Labor verlagert. Bundesrat Alain Berset selbst hatte vor beiden Räten deutlich vor der Gefahr der «Selektion» und den «eugenischen Tendenzen» dieser Untersuchungsmethoden gewarnt. Die geplante Verfassungsänderung macht zudem den Weg frei für jedes künftig denkbare Fortpflanzungsverfahren – mit bisher noch unabsehbaren Folgen. Ein Blick in die USA zeigt, wie klein der Schritt ist von der Untersuchung auf Erbkrankheiten und Chromosomenanomalien hin zum «Designerkind» – also hin zur Selektion nach Geschlecht, Haar- und Augenfarbe sowie gewünschten körperlichen und geistigen Eigenschaften. Weitere Liberalisierungsschritte wie die Herstellung von «Retterbabys», Embryonenspende oder Leihmutterschaft sind in der Schweiz jedenfalls bereits Gegenstand der öffentlichen und politischen Diskussion.
Das Nationale Komitee „NEIN zur PID“ kann deshalb die Argumentation des Bundesrates nicht nachvollziehen, die Debatte über den Verfassungsartikel von derjenigen über das Fortpflanzungsmedizingesetz zu trennen. Wer am 14. Juni Nein zur Verfassungsänderung stimmt, sagt auch Nein zum bereits beschlossenen Gesetz und damit zur gezielten Selektion von Menschen.