Ab Dezember 2008 müssen sich „religiöse Betreuungspersonen” aus Drittstaaten vor ihrer Einreise in die Schweiz verpflichten, eine der Landessprachen zu erlernen, das berichtet Radio Vatikan in einer Meldung vom 02. April 2008. Die Einreisenden sind demnach verpflichtet, eine so genannte „Integrationsvereinbarung“ zu unterschreiben, in der diese Regelung festgehalten ist. Betroffen sind davon etwa 150 bis 200 Prediger, unter denen sich freikirchliche Geistliche sowie muslimische Geistliche (Imame) befinden. Zudem betrifft die Regelung auch muslimische Prediger, die während des Ramadans (islamischer Fastenmonat) für einen kurzen Aufenthalt in die Schweiz kommen.