Jede Person, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden ist, kann eine Beratung nach Opferhilfegesetz in Anspruch nehmen. 2012 wurden 32’132 Beratungsfälle in den Opferhilfezentren erfasst, teilte das Bundesamt für Statistik im Juni 2013 mit der Veröffentlichung der neuen Opferhilfestatistik mit.
Die Opfer sind überwiegend weiblich (73 Prozent) und rund die Hälfte (49 Prozent) sind zwischen 30 und 64 Jahre alt. 54 Prozent der Opfer sind Schweizer oder Schweizerinnen, 32 Prozent Ausländer oder Ausländerinnen und in 15 Prozent der Fälle ist die Nationalität unbekannt.

In 48 Prozent der Beratungen (15’447 Fälle) ging es um Straftaten, bei denen das Opfer durch eine Körperverletzung oder Tätlichkeit beeinträchtigt worden war, 31 Prozent der Opfer (9’870 Fälle) suchten eine Beratung wegen einer Erpressung, Drohung und/oder Nötigung und 12 Prozent der Beratungen (3’749 Fälle) erfolgten wegen sexueller Nötigung bzw. Vergewaltigung.

In 12 Prozent (3’730 Fälle) wurde eine Beratung wegen einer sexuellen Handlung mit Kindern durchgeführt. Bei 83 Prozent der wegen sexuellen Handlungen mit Kindern in Anspruch genommenen Beratungen bestand zwischen dem Opfer und der tatverdächtigen Person eine Beziehung, bei 52 Prozent handelte es sich um eine familiäre Beziehung.

Wie das Bundesamt für Statistik weiterhin bekannt gab, wurden 2012 733 Anträge auf Entschädigungen und Genugtuungen gutgeheissen (56 Prozent). Die Summe der ausbezahlten Leistungen betrug dabei 6,6 Mio. Franken, was unter dem Mittelwert der letzten Jahre liegt.

Tabellen mit detaillierten Zahlen können Sie unter folgendem Link herunterladen:

http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/03/01/key/beratungsfaelle/01.html