An der Universität Genf wollen muslimische Studenten um jeden Preis einen Gebetsraum zum Verrichten ihre fünf täglichen Gebete haben. Trotz eines Verbots der Universität im Jahr 2018 versuchen sie weiter Druck aufzubauen, um ihr Ziel zu erreichen.

Ein Kommentar von M. Hikmat

So wurde erneut eine Online-Petition lanciert, welche die Einrichtung eines solchen Raumes fordert. Die 3000 Petenten wollen den Eindruck der Toleranz und Offenheit vermitteln, indem sie betonen, dass sich Mitglieder aller Konfessionen an diesem Ort treffen können, um „ihre Batterien wieder aufladen und einen beruhigenden Ort auf spiritueller Ebene geniessen können“. Sie weisen auch darauf hin, dass dies an den Universitäten Zürich, St. Gallen oder Lausanne bereits der Fall sei.

Die gleiche Strategie

Es ist nicht das erste Mal, dass muslimische Studenten ihr Vorhaben (eine Art Moschee in den Universitäten zu schaffen) unter dem Deckmantel der Toleranz und Neutralität versuchen zu erreichen. Statt „Gebetsraum“ verwenden sie attraktiv klingende Begriffe wie „Meditationsraum“. Ein Beispiel aus Dortmund zeigt, wie diese Forderung – inklusive Konsequenzen – vielerorts ähnlich verlaufen. Bereits im Januar 2016 liess die Technische Universität Dortmund den „Raum der Stille“ schliessen, der als neutraler Gebets- und Meditationsraum genutzt werden sollte. Muslimische Studenten hatten ihn umgestaltet. Entgegen der Nutzungsordnung wurden in dem Raum im Laufe der Zeit diverse Gebetsteppiche, Korane und Gefässe für Fusswaschungen gelagert. Weiter wurden arabische Flugblätter und deutschsprachige Belehrungen gefunden, die u.a. Hinweise enthielten, wie sich Frauen zu kleiden und zu benehmen hätten, dass sie Kopftuch tragen und auf Parfüm verzichten sollen. Dazu wurde mit Stellwänden ein kleiner Bereich für Frauen geschaffen, damit sie getrennt von den Männern bleiben. Der grössere Teil des Zimmers blieb Männern vorbehalten.

Der Raum sollte eigentlich als Rückzugsort für alle Studenten aus allen Konfessionen zur Verfügung gestellt werden. Funktioniert hat das in der Praxis aber nicht. Für praktizierende Muslime war solch ein allgemeiner Rückzugsort für alle Studenten undenkbar, denn von ihrer Religion her sind sie verpflichtet, den Islam überall, also auch an der Uni Dortmund, zu verbreiten. Folglich haben sie den Raum übernommen und ihn peu à peu in einen Gebetsraum (Moschee) umfunktioniert, diskriminierende Frauenregeln inklusive. Andersgläubige Besucher wurden verdrängt.

Warum fällt es diesen muslimischen Studenten so schwer, die Nutzungsordnung und die Zweckbestimmung des Raumes zu akzeptieren? Die Antwort findet sich im Islam selbst, denn im Islam gelten die Regeln der Scharia (islamisches Gesetz). Diese haben immer Vorrang vor anderen Regeln und Gesetzen. Somit leben diese Studenten das aus, was ihnen der Islam und die Scharia vorschreiben. Die Frauen mussten sich daher nicht nur getrennt von den Männern im Raum aufhalten, sondern sollten nicht parfümiert den Raum betreten u.Ä.

Mohammed, das grosse Vorbild im Islam, sagte: „Die Frau, die parfümiert hinausgeht, sodass Männer diesen Duft an ihr riechen können, begeht Unzucht.“ (Sunna, Muslim Nr. 443). Daraus leitet die islamische Rechtswissenschaft ein Verbot ab. Ähnlich wurden im Islam schon vor über 1400 Jahren andere Aspekte bezüglich des Umgangs zwischen Männern und Frauen geregelt. Einen solchen Umgang mit Frauen und Andersgläubigen sehen die muslimischen Studenten in Dortmund folglich nicht als Diskriminierung. Die Schliessung der „Moschee“ hingegen haben sie als „Diskriminierung und antiislamischen Rassismus“ in ihrer damaligen Petition mit über 400 Unterschriften zur Schliessung des Raumes an das Rektorat der Uni bezeichnet. Das Rektorat verbat sich in einem Schreiben damals Vorwürfe der Diskriminierung und des antiislamischen Rassismus: „Ihre Anmerkungen zur Bedeutung der Integration greifen wir gerne auf und erlauben uns zu ergänzen, dass hierzu die Kenntnis und Akzeptanz der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze gehört, an die wir alle gebunden sind. Gleichberechtigung von Mann und Frau ist dabei ein unantastbarer Kernbereich.“

Keine Einzelfälle

Der Vorfall in Dortmund ist kein Einzelfall. Auch an der Fachhochschule Bochum gab es ähnliche Probleme mit muslimischen Studenten und einem Ruheraum. Der Fall gestaltete sich sogar noch extremer. 2012 informierte der Landesverfassungsschutz die Hochschule darüber, dass ein bekannter Salafist den Ruheraum als Treffpunkt nutzen würde. Daraufhin wurde der Raum geschlossen.

Diese Beispiele aus Deutschland machen deutlich, was für eine ernst zu nehmende Angelegenheit der Umgang mit den Forderungen der muslimischen Studenten in Genf sein sollte. Dabei ist es von zentraler Bedeutung, dass die Verantwortlichen klar zu den Prinzipien und Werten der Schweiz bzw. Europas stehen und diese durchsetzen. Vergessen wir nicht: Die Menschenrechte und die Demokratie, die auch die Muslime hier geniessen, sind ein unbezahlbarer Schatz und wichtige Grundlage unserer Länder. Darin hat die Scharia in all ihren Formen nichts zu suchen.