Die Stiftung CitizenGO schlägt Alarm: Ein neuer UN-Bericht droht, die Religionsfreiheit zu beschneiden. Letztere soll künftig nur noch ausgeübt werden können, solange sich Personen der LGBTIQ-Community dadurch nicht verletzt fühlen.

Von Ursula Baumgartner

CitizenGO versteht sich als „Gemeinschaft von Bürgern, die sich gegenseitig eine Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglichen“ und „der Gesellschaft im Bereich der Menschenwürde und den sich dadurch ergebenden Rechten“ dienen wollen. Hierzu initiieren sie regelmässig Petitionen.

Die aktuellste Petition nimmt Bezug auf einen UN-Bericht vom 28. Juni 2023, vorgelegt von Victor Madrigal-Borloz, einem „unabhängigen Experten für Schutz gegen Gewalt und Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität“. Der Bericht geht laut CitizenGO von der Behauptung aus, „dass christliche Überzeugungen, wie auch Überzeugungen anderer Religionen, gegen die Rechte der LGBT-Gemeinschaft verstossen.“ Damit stehe viel auf dem Spiel, denn: „Wenn die UN die Forderungen von Queer-Aktivisten für wichtiger erachtet als die Religionsfreiheit, könnte sie als nächsten Schritt die Religionsfreiheit aus den Menschenrechten streichen.“ Regierungen dürften sich dann in Religionsausübung einmischen und z.B. Priestern Vorschriften machen bezüglich der Spendung von Sakramenten.

Weitreichende Forderungen

Tatsächlich enthält der Bericht zahlreiche Vorschläge und Forderungen, wie Religionsvertreter und Gläubige verschiedener Religionen ihre Überzeugungen leben sollen, ohne dass sich Mitglieder der LGBTIQ-Community diskriminiert fühlen. Doch diese Forderungen bleiben recht schwammig und lassen viel Interpretationsspielraum. So gebe es in Religionsgemeinschaften flächendeckend „dunkle Ecken“, in denen LGBTIQ-Personen als „Sünder und Bürger zweiter Klasse“ angesehen würden, die man verachten könne. Daher müsse man „institutionelle Normen, Praktiken und Rahmenbedingungen untersuchen“, die dazu führen könnten, dass die besagten Personengruppen unter Umständen „physischen oder psychischen Schaden erleiden“. Religionsfreiheit müsse immer auch „Freiheit von Religion“ bedeuten. Menschen, die anderen sexuellen Orientierungen und Geschlechtsidentitäten kritisch gegenüberstünden, müssten ihren „Anspruch auf das Opfermonopol“ abbauen.

Gleiches Recht für alle?

Auch die Gewissensfreiheit, z.B. von medizinischem Personal bei Abtreibungen oder bei der Verschreibung von Hormonbehandlungen, wird sehr kritisch betrachtet. Staaten dürften „nicht zulassen, dass die Verweigerung aufgrund des Gewissens die Gesundheitsversorgung die Rechte der Patienten, einschliesslich des Rechts auf reproduktive Gesundheitsversorgung“ verletze. „Im Notfall“ müsse Menschen die Berufung auf die Gewissensfreiheit verboten werden.

Dass „religiöse Institutionen in ihrer Verwaltung und den Lehrplänen autonom“ sind, ist dem Bericht ein Dorn im Auge. Denn dies könne „verhindern, dass Pläne und Programme wirkungsvoll umgesetzt werden, die eine an Vielfalt und Gendergerechtigkeit orientierte Erziehung anstreben.“

Zwar sagt der Bericht: „Die Achtung des Rechts aller Menschen auf Freiheit der Gedanken, Gewissen und Religion oder Weltanschauung ist ein Muss.“ Doch die Forderungen lassen eher den Schluss zu, dass CitizenGO Recht hat mit der Einschätzung, „dass in Zukunft die UN bestimmt, was wir glauben und wie wir unseren Glauben ausleben dürfen.“

Die Petition kann hier unterzeichnet werden.