Wie letzten Samstag, den 28. November 2015, von Dirk Meisel, EVP-Sprecher gegenüber der Nachrichtenagentur (sda) vermeldet, ist die benötigte Anzahl Unterschriften für ein Referendum zum Fortpflanzungsmedizingesetz, amtliche Beglaubigung der Unterschriften vorbehalten, erreicht worden. Damit wird voraussichtlich das Volk über das Fortpflanzungsmedizingesetz befinden können. Die Stiftung Zukunft CH, die das Referendum unterstützt hat, hofft, dass das vorliegende Fortpflanzungsmedizingesetz in der Volksabstimmung abgelehnt werden wird und damit wichtige grundlegende Werte in der Schweiz erhalten bleiben.
Die wichtigsten Argumente für ein NEIN zum FMedG an der Urne:

NEIN zur Embryoselektion!
Durch den neuen Artikel 5a Abs. 1-3 würde die flächendeckende Suche nach Chromosomenstörungen für alle künstlichen Befruchtungen möglich. So könnten die gescreenten Embryonen bei Auffälligkeiten, z.B. einem Down-Syndrom (Trisomie 21), eliminiert werden. Darüber hinaus könnten Embryonen durch die Untersuchung Schaden nehmen, tödlich verletzt werden oder auch gesunde fälschlicherweise ausgesondert werden. Die Präimplantationsdiagnostik inklusive Chromosomenscreening beinhaltet die Auswahl der sogenannt besten Embryonen im Labor. Sie wählt aus zwischen wertvollem und minderwertigem Leben. Dies setzt für unsere Gesellschaft und deren humane Zukunft falsche Signale.

NEIN zur Diskriminierung von Menschen mit Behinderung!
Der Chromosomen-Check führt zu einer Diskriminierung von Menschen mit Behinderung, indem sie als unerwünschte und vermeidbare Risiken betrachtet werden, und zu einer schleichenden Entsolidarisierung in der Gesellschaft. Folge davon könnten Leistungsverweigerungen der Sozialversicherungen und der Krankenkassen sein. Auf der anderen Seite müssen sich Eltern künftig rechtfertigen, wenn sie sich gegen eine Embryonen-Untersuchung und für ein Kind mit Behinderung entscheiden.

NEIN zur Vernichtung überzähliger Embryonen!
Die Aufhebung des Gefrierverbots für Embryonen ist nicht akzeptabel: Weil durchschnittlich rund 40 Embryonen für eine erfolgreiche Geburt hergestellt werden müssen, würden tausende überzähliger Embryonen einem ungewissen Schicksal überlassen bzw. müssen nach spätestens zehn Jahren vernichtet werden.

NEIN zu einem „Lebendversuch“!
Gemäss Angabe der europäischen Dachorganisation der Fortpflanzungsmedizin ist der Nutzen des Chromosomenscreenings für kinderlose Paare wissenschaftlich nicht erwiesen. Studien zufolge ist die Erfolgsaussicht einer Schwangerschaft nach dem Screening sogar niedriger. Darum rät beispielsweise das deutsche PID Zentrum Lübeck auf ihrer Webseite entschieden von dieser Technik ab. Die Durchführung des Chromosomenscreenings an menschlichen Embryonen ohne erwiesenen Nutzen entspricht einem Lebendversuch und ist ethisch nicht vertretbar.