Ein überparteiliches Komitee hat am heutigen Montag, 8. April 2019 das Referendum gegen die Erweiterung der Rassismus-Strafnorm (sexuelle Orientierung) bei der Bundeskanzlei in Bern eingereicht – mit 70’349 beglaubigten Unterschriften. Die Stimmbevölkerung soll somit die Möglichkeit erhalten, diese unverhältnismässige Einschränkung der Meinungsäusserungs- und Gewissensfreiheit an der Urne zurückzuweisen.

Für das Referendumskomitee ist es selbstverständlich, dass gleichgeschlechtlich empfindende Menschen gleichwertige Mitglieder der Gesellschaft sind. Hass und Diskriminierungen (ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen) dürfen nicht toleriert werden und sind in der Schweiz glücklicherweise verpönt und geächtet.

Schwammig und kontraproduktiv

Die Erweiterung der Rassismus-Strafnorm um den schwammigen und schwer fassbaren Begriff der „sexuellen Orientierung“ schiesst allerdings weit über das Ziel hinaus und wirkt sich erst noch kontraproduktiv aus. Erfahrungen aus anderen Staaten, in denen ähnliche Zensurgesetze bereits in Kraft sind, zeigen, dass mit absurden Klagewellen zu rechnen ist – zum Beispiel gegen…

  • …Bäcker, die sich aus Gewissensgründen weigern, eine Hochzeitstorte für ein gleichgeschlechtliches Paar zu backen.
  • …Werbeunternehmer, die sich aus Gewissensgründen weigern, bestimmte Druck-aufträge von Seiten der LGBT-Community entgegenzunehmen.
  • …Hotelbesitzer, die sich aus Gewissensgründen weigern, ein Doppelzimmer an ein gleichgeschlechtliches Paar zu vermieten.

Was bewirkt ein solch widersinniges Zensurgesetz, ausser dass es die Bevölkerung spaltet und den öffentlichen Frieden in Gefahr bringt? Die Meinungsäusserungs-, Glaubens- und Gewissensfreiheit muss für alle gelten: Sowohl für gläubige Christen, Juden und Muslime als auch für Atheisten, gleichgeschlechtlich oder heterosexuell empfindende Menschen – das macht den Kern der pluralistischen Schweiz aus. Denk- und Sprachverbote haben sich auf eine freie Gesellschaft dauerhaft noch nie positiv ausgewirkt.

Hinzu kommt: Das Strafgesetzbuch bestraft Beleidigung, Ehrverletzung, Verleumdung und den Aufruf zu Gewalt schon heute. Echter Hass und Diskriminierung lassen sich nur gesellschaftlich bekämpfen, nicht per Gesetzeskeule, die erst noch anfällig für willkürliche Auslegungen ist.

Grosser Rückhalt in der Bevölkerung

In der Unterschriftensammlung spürte das breit abgestützte Referendumskomitee, dass diese Befürchtungen von breiten Teilen der Bevölkerungen geteilt werden. Im Verlauf des Monats März haben sich landesweit erstaunliche Sammelaktivitäten entwickelt – basierend auf ehrlich empfundener Sorge ging ein Ruck durch das Land. So konnte das Sammelziel nach harzigem Start schliesslich souverän erreicht werden.

Bestärkt sieht sich das Referendumskomitee durch ein Rechtsgutachten, welches die Schweizerische Evangelische Allianz (SEA) zum vorliegenden Zensurgesetz erstellen liess. Die SEA äussert „Bedenken, dass die vom Parlament beschlossene Erweiterung der Rassismus-Strafnorm die Meinungsäusserungsfreiheit unnötig einschränken könnte“ und hat empfohlen, das Referendum zu unterzeichnen.