Die Stiftung Zukunft CH, Trägerorganisation des Abstimmungskomitees „Nein zu diesem Zensurgesetz“, hat auf ihrer Homepage ein umfangreiches Rechtsgutachten zu den Auswirkungen einer allfälligen Erweiterung der Rassismus-Strafnorm auf die sexuelle Orientierung publiziert. Der Urnengang findet am 9. Februar statt.

Medienmitteilung des Abstimmungskomitees „Nein zu diesem Zensurgesetz“

Anders als Bundesrat und Parlament im Abstimmungsbüchlein den Anschein erwecken, sind die Auswirkungen einer Erweiterung der Rassismus-Strafnorm schwer abschätzbar. Die Stiftung Zukunft CH wollte es genau wissen. Sie hat bei der Anwaltskanzlei Bratschi AG, Zürich, ein umfangreiches Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Nun hat sie das Gutachten in vollem Umfang online publiziert:

„Rechtsgutachten über Fragen im Zusammenhang mit der geplanten Erweiterung von Art. 261 bis StGB (Anti-Rassismusstrafnorm) um das Merkmal der sexuellen Orientierung“

Im Gutachten werden 38 im In- und Ausland tatsächlich vorgekommene bzw. fiktive Fälle auf eine mögliche Strafwürdigkeit hin untersucht. Ein breites Spektrum von moralisch verwerflichen bis unproblematischen Fallbeispielen diente sowohl dem Ausloten der Grenzen der Meinungs- und Gewissensfreiheit als auch dem Eruieren von Knackpunkten in der Strafnorm. Weiter dienten die Fälle der Klärung, wie der Begriff der Menschenwürde in der Rechtsprechung ausgelegt werden könnte.

Das Abstimmungskomitee „Nein zu diesem Zensurgesetz“ sieht sich durch das Gutachten in seiner massiven Kritik am Zensurgesetz bestätigt.