So einig waren sich Experten aus verschiedenem Hintergrund selten: Bei einer von der freikirchlichen Gemeinde „projekt_X Augsburg“ mit der örtlichen Evangelischen Allianz organisierten Veranstaltung urteilten Vertreter von Stadt, Polizei, Migrationsrat, Sozialarbeit, Hilfsorganisationen und Kirche, dass das vor zehn Jahren eingeführte Prostitutionsgesetz grundlegend überarbeitet oder gar abgeschafft werden müsse. Die Legalisierung der Prostitution im Jahr 2002 hat in Deutschland die Bekämpfung von sexueller Ausbeutung und Menschenhandel drastisch erschwert, so die Experten. Man habe die Unabhängigkeit und Absicherung der Prostituierten stärken wollen, aber für die grosse Masse das Gegenteil erreicht, erklärten sie laut eines Berichts der „Bonner Querschnitte“. Für die Polizei sei eine Kontrolle des Milieus fast unmöglich geworden. Dass die Prostituierten jetzt überwiegend Angestellte mit Arbeitsverträgen seien, gebe den Zuhältern ein Weisungsrecht. Das mache es praktisch unmöglich festzustellen, wann Prostituierte zu Handlungen gezwungen würden. Doch nicht nur das deutsche, sondern auch das Schweizer Gesetz begünstigt gemäss einer weltumfassenden US-Bestandsaufnahme den Menschenhandel. Der US-Sonderbotschafter Luis CdeBaca kritisierte laut NZZ vom 11. Juli 2012 im Gespräch mit Bundesrat und NGOs bei seinem Schweiz-Besuch, dass gegen Menschenhandel oft nur bedingte Strafen ausgesprochen würden, was angesichts der hohen Profite aus dem Menschenhandel kaum abschreckende Wirkung habe. Es sei, so der Sonderbotschafter, für die eng kooperierenden Strafverfolger und Opferhilfeorganisationen frustrierend, mit ansehen zu müssen, wie ihre vereinten Anstrengungen im Kampf gegen Menschenhandel mit milden Urteilen zunichte gemacht würden.