Polen verbietet die Abtreibung von Kindern aufgrund einer Behinderung – ein starkes Zeichen für das Leben und dafür, dass auch mit Einschränkungen ein glückliches Leben möglich ist.

Die Entscheidung fiel am 22. Oktober 2020 durch das polnische Verfassungsgericht. In der Plenarsitzung erklärte das Gericht den medizinischen Schwangerschaftsabbruch aufgrund einer Behinderung oder Krankheit des ungeborenen Kindes für verfassungswidrig, berichtet alliancevita.org . Die Stossrichtung ist klar: Hilfe und Unterstützung statt Abtreibung. Das Gericht rief die Behörden zur Hilfe für Familien auf, die mit der Situation der Behinderung und Krankheit ihres Kindes konfrontiert sind.

Das Gericht betonte, dass alles menschliche Leben vom Augenblick der Empfängnis an geschützt werden müsse und dass dieser Schutz wertvoller sei als umfassende Gesundheit. Es liess sich bei seinem Urteil u.a. von einem offiziellen Dokument des Rates der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen aus dem Jahr 2018 inspirieren: „Gesetze, die Abtreibung aufgrund einer Behinderung ausdrücklich zulassen, verstoßen gegen die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Artikel 4, 5 und 8)“.

Als langjähriger Unterstützer des Lebensrechts für alle Menschen und Mitträger des „Marsch fürs Läbe“ vertritt Zukunft CH die Auffassung, dass Gesetze, die die Abtreibung von Kindern wegen einer Behinderung des Fötus erlauben oder gar fördern, das Recht jedes Menschen auf Leben verletzen. Darüber hinaus gilt es zu bedenken, dass diese Art der Begründung der Abtreibung nicht selten auf einer Fehldiagnose beruht, wie sich im Nachhinein in zahlreichen Fällen gezeigt hat. Doch selbst wenn sich eine solche Diagnose bewahrheitet, ist sie kein Indiz dafür, dass eine Behinderung mit einem glücklichen Leben unvereinbar sei. Unzählige Familien können das Gegenteil bestätigen.