Die EDU zeigt sich bestürzt über das Ausmass der gezielten ethnischen Säuberung gegenüber Christen, die sich in diesen Tagen nur wenige Flugstunden von der Schweiz entfernt abspielt. „Wir leiden mit unseren Glaubensbrüdern und -schwestern und können nicht tatenlos hinnehmen, dass Zivilisten vertrieben und getötet und jahrhundertealte Kulturstätten zerstört werden“, heisst es in einer Petition, in der die EDU den Bundesrat nun zu dringlichem Handeln auffordert.

Allen Appellen für eine Waffenruhe zum Trotz spitze sich die Lage in Berg-Karabach zu: „Die Leidtragenden in der umkämpften kaukasischen Provinz seien die Angehörigen der überwiegend christlichen Zivilbevölkerung. Zerstörte Kirchen, flächendeckende Bombardierung von zivilen Einrichtungen und der Einsatz verbotener Clusterbomben: Berg-Karabach sieht sich einer militärischen Aggression ausgesetzt, die wirtschaftliche und machtpolitische Interessen mit muslimischen Expansionsgelüsten vereint. Ein toxisches Gemisch, das an die Vorboten des Genozids an armenischen Christen im frühen 20. Jahrhundert erinnert!“

Ende der Sammelfrist für die Petition „Zukunft für verfolgte Christen in Berg-Karabach!“ ist bereits Freitag, der 30. Oktober 2020. Alle in der Schweiz wohnhaften Personen, unabhängig von Alter und Nationalität, können unterschreiben. Jetzt unterschreiben unter:www.fuer-gerechtigkeit.ch

Der Wortlaut der Petition:

In ernsthafter Sorge um das Wohlergehen und den Fortbestand der christlichen Bevölkerung und Kultur in der Region Berg-Karabach, fordern wir den Bundesrat und das Eidgenössische Departement des Äussern (EDA) dringlich auf,

… sich in Ausübung der bewährten humanitären Vermittler-Rolle der neutralen Schweiz für ein sofortiges Ende des bewaffneten Konflikts zwischen Armenien und Aserbaidschan einzusetzen.

… die sofortige humanitäre, leidmildernde Unterstützung der Zivilbevölkerung von Berg-Karabach sicherzustellen (medizinisch und materiell).

… sicherzustellen, dass in der Schweiz tätige Unternehmen unter aserbaidschanischer Kontrolle (z.B. SOCAR) keine hierzulande erwirtschafteten Gewinne für den Krieg gegen die Zivilbevölkerung von Berg-Karabach verwenden können.