Wenn es nach dem Freiburger Kantonsgericht geht, brauchen Minderjährige für die Corona-Impfung keine Bewilligung der Eltern. Dies mit der Begründung, dass es der Uno-Konvention über die Kinderrechte widerspreche, den Eltern in dieser Frage das Entscheidungsrecht einzuräumen. Bekannt gemacht wurde der am Samstag im Internet publizierte Entscheid von der Freiburger Tageszeitung „La Liberté“. Während Minderjährigen nicht die Reife zugestanden wird, eigenständig einen Handyvertrag abschliessen zu können, wird ihnen bei der Impffrage die Urteilsfähigkeit zuerkannt. Weil die abgewiesene Beschwerde der beiden Elternteile noch ans Bundesgericht weitergezogen werden kann, ist der Freiburger Entscheid noch nicht rechtskräftig. Der Verein „Freunde der Verfassung“ sowie weitere Organisationen fordern indes ein sofortiges Impfmoratorium setzen sich mit der Petition „Hände weg von unseren Kindern“ dafür ein, dass an Schulen keine Impfpropaganda gemacht werden darf. Im Petitionstext schreibt das Komitee: „Das BAG tut mit stillschweigender Unterstützung der Politik alles, um die Eltern vom Impfentscheid für ihre Kinder auszuschliessen und Jugendliche und Kinder mit gezielter Propaganda zu einer Impfung zu bewegen.“ Für die Petitionäre ist dies nicht tolerierbar. Sie fordern das Parlament auf, dem BAG sowie dem Bundesrat die Kompetenzen für einen invasiven Eingriff in den Körper von unter 16Jährigen zu entziehen. Zudem soll der Bundesrat sich verpflichten, Impfstoffe an Kinder unter 16 Jahren „erst dann zu verabreichen, wenn diese in einem ordentlichen Zulassungsverfahren unbefristet bewilligt sind. “ Die Swissmedic muss aus Sicht der Petitionäre zudem offenlegen, nach welchen epidemiologischen und medizinischen Kriterien eine allfällige Zulassung erfolgt ist. Eingereicht werden soll die Petition, sobald 100’000 Unterschriften generiert wurden.

Der vollständige Text der Petition kann unter www.schuetzt-die-kinder.ch eingesehen werden.