Am 17. Juni 2011 gab das Komitee “Gegen die Sexualisierung der Volksschule”, dem auch Zukunft CH angehört, die Lancierung der gleichnamigen Petition bekannt. Am 25. Juni 2011 begann die Unterschriftensammlung für die Petition, deren Ende auf 1. Oktober 2011 terminiert war. Im Zeitraum von etwas mehr als drei Monaten haben 91’816 Bürgerinnen und Bürger diese Petition unterzeichnet, eine ebenso erstaunliche wie eindrückliche Zahl von Unterzeichnern.
Die unterzeichneten Petitionsbogen wurden von rund fünfzig Eltern und ihren Kindern am 4. Oktober 2011 im Haus der Kantone in Bern der Schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz überreicht. Weil sich die Petition auch an sämtliche Bildungsdirektorinnen und Bildungsdirektoren aller Kantone richtet, wurden diese Bildungsdirektoren gleichzeitig formell über die Einreichung der Petition orientiert.

Die Petition “Gegen die Sexualisierung der Volksschule” enthält fünf Forderungen, auf welche das Petitionskomitee Antwort sowohl von der EDK als auch seitens aller Bildungsdirektoren aller Kantone erwartet. Die Petition fordert:

– dass die vom Volk gewählten kantonalen Bildungsdirektoren die volle Verantwortung übernehmen für Entwicklung und Gestaltung des Sexualkunde-Unterrichts an der Volksschule;
– dass kein Obligatorium für den Sexualkunde-Unterricht vorgesehen werden darf;
– dass Schülern im Sexualkunde-Unterricht keine Anregungen für Sexspiele und Sexualpraktiken in Lehrmitteln und -programmen vermittelt werden dürfen;
– dass Sexualkunde-Unterricht keinerlei Pornografie vermitteln darf;
– dass Schülerinnen und Schülern im Sexualkunde-Unterricht keinerlei Beeinflussung bezüglich sexueller Orientierung vermittelt werden darf.

Die Petition erhielt in den letzten Tagen der Unterschriftensammlung, als Folge einer Stellungnahme der Schweizerischen Post, zusätzliche Brisanz. Das Petitionskomitee hatte die Begleitinformationen zur Petition ergänzt mit Faksimilie-Illustrationen, die dem in der Schweiz selbst an Fünfjährige abgegebenen “Lehrmittel” mit dem Titel “Mein erstes Aufklärungsbuch – Aufklärung für Kinder ab fünf” entnommen sind. Dieses Lehrmittel ist beispielsweise enthalten im einschlägig bekannten “Sexkoffer”, der in Basel-Stadt auch in der Unterstufe verwendet wird. Die Post wertete die erwähnten Illustrationen – nicht zu Unrecht – als Pornographie und lehnte die Verteilung der mit diesen Illustrationen ergänzten Petitionsbogen in Basel ab. Was in Lehrbüchern Fünfjährigen zugemutet wird, darf an Erwachsene gemäss Postgesetz also nicht verteilt werden – weil es sich um Pornographie handelt. Deutlicher könnte die Fragwürdigkeit dieser angeblich der «Sexualerziehung» dienenden Lehrmittel und Lehrprogramme nicht herausgestrichen werden.

Das Petitionskomitee hat im weiteren zur Kenntnis genommen, dass zumindest die Bildungsdirektoren der Deutschschweiz per Mitte Juni 2011 veröffentlichter Medienmitteilung festgehalten haben, dass sie die vom “Kompetenzzentrum Sexualpädagogik” an der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ) entwickelten Lehrmittel und Lehrprogramme weder als verbindlich noch als für den Lehrplan 21 geeigneten Unterrichtsstoff erachten.

Trotzdem laufen die – vom Bundesamt für Gesundheit (Rubrik “Aids-Aufklärung”) über die Köpfe der für die Unterrichtsgestaltung verantwortlichen kantonalen Bildungsdirektoren hinweg finanzierten – Vorbereitungen dieses Kompetenzzentrums Sexualpädagogik für die Implementierung obligatorischer Sexualkunde im Sinne von Sexualerziehung in den geplanten Lehrplan 21 weiter, als wäre nichts geschehen.

Das Petitionskomitee gibt gegenüber allen kantonalen Bildungsdirektoren seiner bestimmten Erwartung Ausdruck, dass die von den Kantonen weder angeordneten noch finanzierten Aktivitäten des Luzerner Kompetenzzentrums unverzüglich unterbunden werden – so wie das der Öffentlichkeit versprochen worden ist.

http://www.volksschul-sexualisierung-nein.ch/medienmitteilungen/petition-mit-91816-unterschriften-eingereicht.html