Am 15. November 2017 sind das revidierte Transplantationsgesetz und die neuen Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) mit einer wichtigen Änderung in Kraft getreten. Bisher galt nach dem Herz-Kreislauf-Stillstand bis zur Hirntoddiagnostik zum Schutz der Organspender eine Wartezeit von zehn Minuten. Diese wurde nun auf fünf Minuten halbiert. Doch weder der Bundesrat noch die SAMW haben vorgängig auf diese folgenschwere Änderung hingewiesen. „Der irreversible Ausfall aller Hirnfunktionen nach nur fünf Minuten ist wissenschaftlich nicht erwiesen. Es ist nach diesem Zeitraum schon zu erfolgreichen Reanimationen gekommen“, erklärt Christoph Keel-Altenhofer, Sekretär von Human Life International (HLI) Schweiz, gegenüber Zukunft CH. Hinter der stillschweigenden Änderung sieht Keel ein vorrangiges Interesse an möglichst frischen Organen. „Der Anstoss zur Änderung der Wartezeit kam von Fachpersonen, die direkt in den Spende-Prozess involviert sind“, hatte auch Michelle Salathé, stellvertretende Generalsekretärin der SAMW, am 10. November gegenüber der „Thurgauer Zeitung“ zugegeben. HLI-Schweiz arbeitet derzeit an einer Aufsichtsbeschwerde gegen den Bundesrat, wie HLI-Vorstandsmitglied Niklaus Herzog am. 5. Februar 2018 gegenüber der „Luzerner Zeitung“ sagte. Für den Juristen sei die Glaubwürdigkeit der SAMW durch dieses Verhalten „schwer erschüttert“. Dies umso mehr, als der Präsident der SAMW-Ethikkommission Jürg Steiger selber eingeräumt habe, dass die Qualität der entnommenen Organe bei Halbierung der Wartezeit „grundsätzlich besser“ sei.

Laut neuesten Zahlen von „Swisstransplant“ hat die Zahl der Organspenden nach Herz-Kreislauf-Stillstand zwischen 2016 und 2017 um eindrückliche 160 Prozent von 15 auf 39 zugenommen, wobei die meisten Fälle (12) im vierten Quartal registriert wurden. „Die Vermutung, dass bei Organentnahmen nach Herz-Kreislauf-Stillstand die Halbierung der Wartezeit bereits vor deren Inkraftsetzung durch den Bundesrat praktiziert wurde,“ ist laut HLI-Schweiz „nicht völlig von der Hand zu weisen“. Entsprechende Abklärungen in den Transplantationszentren könnten hier Klarheit schaffen.

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