In der Schweiz wurden im Jahr 2017 39 Organentnahmen nach Herz-Kreislauf-Stillstand durchgeführt, z.B. nach einem Therapieabbruch aufgrund einer aussichtlosen Situation. Vor dem Hintergrund, dass die Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) kürzlich die Wartezeit für die Organentnahme in solchen Fällen „klammheimlich“ von zehn auf fünf Minuten halbiert hat, thematisiert eine Tagung von Human Life International (HLI) Schweiz am 27. Oktober 2018 in Zürich diese umstrittene Praxis, die in Deutschland grundsätzlich verboten ist.

Am 15. November 2017 hat der Bundesrat ein revidiertes Transplantationsgesetz und eine entsprechende Verordnung in Kraft gesetzt. Zum Anhang dieser Verordnung gehören die revidierten medizinisch-ethischen Richtlinien SAMW zur „Feststellung des Todes im Hinblick auf Organtransplantationen und Vorbereitung der Organentnahme“, worin die Wartezeit für die Organentnahme nach Herz-Kreislauf-Stillstand kommentarlos von 10 auf 5 Minuten halbiert wurde. Die Vernehmlassung der SAMW enthielt keinen Hinweis auf diese einschneidende Reduktion, die offensichtlich dazu dient, möglichst frische Organe zu generieren. Auch der Bundesrat hat in seiner Medienmitteilung zur Revision der Transplantationsgesetzgebung die Halbierung der Wartezeit verschwiegen.

Die Tragweite dieser eingeschlichenen Änderung wird erst vor dem Hintergrund der Beantwortung folgender Fragen deutlich, denen sich die Tagung von HLI stellen wird: Was geschieht vor der Organentnahme nach Herz-Kreislauf-Stillstand? Sind die Spender bei der Entnahme wirklich alle schon tot? Was bedeutet die halbierte Wartezeit für die Träger eines Organspenderausweises? Was bedeutet sie für die Würde der Sterbenden? Wie ist die Praxis des Bundesrates, Richtlinien privater Organisationen wie der SAMW zu allgemein verbindlichem Recht zu erklären, aus ethischer und juristischer Sicht zu beurteilen? Und welche Interessen stecken hinter der Volksinitiative, eine Widerspruchsregelung für die Organspende einzuführen?

Weitere Infos zum Anlass unter: http://www.human-life.ch/