Im Jahr 2014 sind 2 Mio. Franken an Entschädigungen und 5,5 Mio. Franken an Genugtuungen an anerkannte Opfer ausbezahlt worden, gab das Bundesamt für Statistik am 22. Juni 2015 in seiner neuen Opferhilfestatistik bekannt. 1294 Anträge auf Entschädigungen, Vorschuss auf Entschädigungen und Genugtuungen wurden gestellt, davon wurden 58 Prozent gutgeheissen. Die Summe der ausbezahlten Leistungen betrug somit 7,5 Mio. Franken. Das sind 10 Prozent mehr im Vergleich zum Vorjahr.
Gemäss der Opferhilfestatistik 2014 erfassten die Opferhilfezentren in der Schweiz im letzten Jahr 32’502 Beratungsfälle. Im Jahr 2013 waren es noch 31’365 Fälle. In 49 Prozent der Fälle erlitten die Opfer eine Beeinträchtigung wegen Körperverletzung oder Tätlichkeit. Bei 72 Prozent der 32’502 erfassten Beratungsfälle ist das Opfer weiblich. Die Hälfte der Opfer ist zwischen 30 und 64 Jahren alt, ein Fünftel ist minderjährig. 53 Prozent der Opfer sind Schweizer oder Schweizerinnen. In zwei Drittel der Fälle wurde eine juristische Beratung erbracht. Zum Schutz der Opfer erfolgte in 5,3 Prozent der Fälle eine Unterbringung.
Details und weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/03/01/key/ueberblick/01.html