Im benachbarten Vorarlberg besuchen in diesem Schuljahr 2008/09 an den Volks- bzw. Hauptschulen 2 600 Schülerinnen und Schüler den islamischen Religionsunterricht. Dieser wird von elf Lehrern und fünf Lehrerinnen erteilt. An Höheren Schulen unterrichten zwei Lehrer 568 Schülerinnen und Schüler im Fach islamische Religion. Dieses ist in Österreich für moslemische Kinder und Jugendliche ein Pflichtgegenstand, der an jeder Schule angeboten wird. Oft werden dazu allerdings mehrere Klassen und sogar Schulen zusammengefasst. Der Unterricht muss dabei auf Deutsch abgehalten werden.
Österreich setzt schon seit Jahren auf eine Art „Verstaatlichung“ des islamischen Religionsunterrichts weg aus den unkontrollierbaren Moscheen an die öffentlichen Schulen. Die öffentlich anerkannte Islamische Glaubensgemeinschaft erstellt zwar in Wien die Lehrpläne, doch werden diese vom Staat überprüft. Der Lehrstoff muss den Grundsätzen von Demokratie, allgemeinen Menschenrechten und einer staatsbürgerlichen Erziehung entsprechen.

Dennoch gab und gibt es bei aller staatlichen Kontrolle immer wieder Probleme mit islamischen Religionslehrern. So mit jenem Sudanesen, der in Kärnten seine Schülerinnen und Schüler mit Schlägen traktierte, beim Unterricht den islamistischen Terror verherrlichte und sich geweigert hat, Frauen die Hand zu geben. Oder jener Professor an der Islamischen Religionspädagogischen Akademie, der in Vorlesungen und Lehrbüchern einen sympathischen, pflegeleichten „Euro-Islam“ dozierte, in seinen Moscheepredigten jedoch das Steinigen untreuer Frauen propagierte sowie Christinnen und Jüdinnen zum Freiwild für muslimische Männer erklärt hat.

Diese Art von fundamentalistischem Unterricht darf es in Vorarlberg aber nicht geben. Er ist durch Landesgesetz ausdrücklich verboten. Ausserdem sind eine ganze Reihe praktischer Vorkehrungen dagegen getroffen worden: Landesschulinspektoren kontrollieren die islamischen Religionsstunden mit besonderer Sorgfalt. Ebenso sorgfältig werden die Lehrerinnen und Lehrer ausgewählt: Sie müssen in Österreich, nicht etwa in Medina oder Bengasi ausgebildet und obendrein in der Regel österreichische Staatsbürger sein. Wenn das nicht der Fall ist, erfolgt eine genaue Prüfung der Persönlichkeit durch die Landesbehörden.

Von Dr. Heinz Gstrein