„Österreich ist frei!“ – Mit diesen Worten verkündete Leopold Figl nach der Unterzeichnung des Staatsvertrages am 15. Mai 1955 die Wiedererlangung der nationalen Souveränität Österreichs. Jetzt, am 31. Oktober 2018 hat Österreich zum zweiten Mal seine Souveränität zurückerlangt. Diesmal nicht durch eine Unterschrift, sondern durch die Verweigerung einer Unterschrift: Die Bundesregierung hat offiziell erklärt, den Globalen Migrationspakt der UNO nicht zu unterzeichnen!

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) begründeten ihre Entscheidung damit, dass der UN-Pakt nicht nur zum Verlust der Souveränität Österreichs in Migrationsfragen geführt hätte, sondern auch die Grenzen zwischen legaler und illegaler Migration völlig verwässert und ein gefährliches „Menschenrecht auf Migration“ geschaffen hätte. Es ist der erklärte Standpunkt der Bundesregierung, dass ein solches „Menschenrecht auf Migration“ niemals entstehen darf, weder durch Völkergewohnheitsrecht, Soft Law oder internationale Rechtsprechung. Aus diesem Grund wird Österreich zur Unterzeichnung am 10. und 11. Dezember 2018 keinen offiziellen Vertreter nach Marrakesch entsenden und dem Migrationspakt nicht beitreten. Stattdessen werde man sich in der UNO-Generalversammlung im September 2019 der Stimme enthalten und eine Erklärung bei den Vereinten Nationen abgeben und registrieren lassen, in der die Position der Bundesregierung deutlich dargelegt wird, kündigten Kurz und Strache an.

Widerstand gegen den Migrationspakt aus den USA, Ungarn, Australien und Österreich

Diese Erklärung ist von ihrer historischen Tragweite her gar nicht hoch genug einzustufen. Zuvor hatten über 23’700 Personen die Petition „Globalen Migrationspakt der UNO stoppen – nationale Souveränität erhalten!“ unterzeichnet haben. Bundeskanzler Kurz und Vizekanzler Strache haben nun sämtliche Forderungen der Petition in die Tat umgesetzt und haben nicht dem Druck vieler Seiten nachgegeben.

Damit reiht sich Österreich nun ein in die Liste der Länder, die sich in ihrem Selbstbestimmungsrecht hinsichtlich der Einwanderungspolitik nicht der UNO beugen: USA, Ungarn, Australien und jetzt auch Österreich.

Schweiz: Petition „Nein zum UNO-Migrationspakt“

Während in Österreich der Ausstieg aus dem Migrationspakt nun beschlossen ist, kämpft man in der Schweiz noch darum. Aktuell läuft eine Petition der EDU Schweiz „Nein zum UNO-Migrationspakt“. Darin heisst es: „Die Unterzeichnenden fordern die Mitglieder der Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft auf, durchzusetzen, dass die Schweiz diesen Pakt nicht unterzeichnet und sich umgehend aus diesem illusionären und für die ganze Welt, besonders aber für die Schweiz gefährlichen Migrationspakt zurückzieht.“

Der Pakt hebele die nationale Souveränität in Migrationsfragen weitestgehend aus, widerspreche den von Volk und Ständen beschlossenen Verfassungsartikeln auf Ausschaffung krimineller Ausländer und der Absage an die Masseneinwanderung fundamental, so die Initianten.

Die Petition kann noch bis 1. Dezember 2018 unterschrieben werden, unabhängig von Alter und Staatsangehörigkeit: https://Petition_UNO_Migrationspakt_EDU_CH.pdf