In ganz Europa wird vermehrt in Richtung einer Freigabe der Tötung auf Verlangen gedrängt. In Belgien ist seit kurzem sogar die Euthanasie von Kindern erlaubt. In Österreich hat sich deshalb nun eine Bürgerinitiative „An der Hand, nicht durch die Hand des Menschen sterben“ gegen Euthanasie gebildet. Diese will auf die Not am Lebensende mit einer flächendeckenden und angemessenen Hospiz- und Palliativversorgung antworten. „Wir wollen die Palliativmedizin weiterentwickeln und die Finanzierung und Machbarkeit der häuslichen Pflege sicherstellen. Schützen wir uns in Österreich durch die Verankerung des Verbots der Tötung auf Verlangen (aktive Sterbehilfe) in der Verfassung. Nur ein Verfassungsverbot kann Österreich dauerhaft vor der Euthanasie bewahren.“, heisst es in einem Schreiben der Organisation TFP (Tradition – Familie – Privateigentum). Ein Verfassungsverbot stünde einem Behandlungsabbruch oder der Patientenverfügung nicht entgegen: Jemanden an seinen Gebrechen sterben zu lassen sei nicht mit einer aktiven Tötungshandlung vergleichbar.
Der Umgang mit alten, kranken oder behinderten Menschen dürfe nicht von wirtschaftlichen Kriterien bestimmt werden. Eine bestmögliche Begleitung beim Sterben und eine optimale Palliativversorgung sollten selbstverständlich sein. Deshalb gäbe es dafür einen gesellschaftlichen Konsens, den es zu unterstützen gelte. Alle in Österreich Wahlberechtigten sind entsprechend aufgerufen, die parlamentarische Bürgerinitiative auf der Webseite des österreichischen Parlaments zu unterzeichnen. Im Mai wurden bereits 13.600 Unterschriften an den zweiten Nationalratspräsidenten Karlheinz Kopf übergeben. Nun sollen noch mehr elektronisch Unterschriften folgen. Den Link finden Sie hier:

https://www.parlament.gv.at/SEC/Zustimmen.shtml?gpCode=XXV&ityp=BI&inr=48