Eine Tat und das Urteil dazu sorgen seit Tagen in Deutschland für Aufsehen. Ein Asylant aus Syrien wurde am 3. März 2023 lediglich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, obwohl er im Juli 2022 in Osnabrück ein 15-jähriges Mädchen vergewaltigt hatte. Wie mehrere Medien am 3. März berichteten, reichte dem Gericht das nicht für eine Haftstrafe aus.

Ein Kommentar von M. Hikmat

Das Urteil ist leider kein Witz. Der Angeklagte, der seit sieben Jahren in Deutschland lebt, sei unter Alkoholeinfluss gewesen. „Es war das erste Mal, dass ich Alkohol getrunken habe“, so der 30-jährige Syrer. Zudem spreche es für den Flüchtling, dass er eine Wohnung und demnächst auch einen Job habe. Er sei ja auf einem guten Weg, ein ganz normaler Mitbürger zu werden, so der Richter laut Focus Online vom 6. März 2023. Die Intensität der Vergewaltigung sei zudem aus rein rechtlicher Sicht „am unteren Rand“ gewesen, was bedeutet, dass es nicht zum Geschlechtsverkehr kam.

Die Begründung ist schockierend und sehr bedenklich. Der 30-jährige Flüchtling darf sich danach zwar dem 15-jährigem vergewaltigten Mädchen nicht mehr als 50 Meter nähern und muss ein Schmerzensgeld in Höhe von 3000 Euro zahlen. Das ist jedoch alles. Was dieses Urteil in dem betroffenen Mädchen und ihrer Familie auslösen mag, kann sich kaum einer vorstellen. Der Mann kann zum Schock vieler in aller Freiheit weiterleben. Zudem kam im Prozess heraus, dass der 30-Jährige dem Mädchen ein Tütchen mit einem halben Gramm Cannabis gegeben hatte.

Die Anwältin des Mädchens, Martina Goldkamp-Abraham aus Osnabrück, sagte im Interview mit Fokus Online, sie habe – wie auch die Staatsanwaltschaft – eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten gefordert. „Eine solche Strafe hätte nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können, der Täter wäre im Gefängnis gelandet.“ Das Opfer sei laut der Anwältin „durch die Tat traumatisiert“. Zumindest sei dem Mädchen geglaubt worden, was für die Jugendliche enorm wichtig war „und sie nicht als Provokateurin der Tat dasteht.“

Man muss sich nach dem Urteil fragen: Was ist los mit Deutschland? Wie weit können Täter gehen, ohne dass ihnen Gefängnis droht? Das Gerichtsurteil wird kaum abschrecken, sondern nahezu ermutigen. Schliesslich sind die Konsequenzen mild. Täterschutz statt Opferschutz?

Europa hat ein Problem

Die Lage in Deutschland ist alarmierend. Denn die Vergewaltigungen durch Asylanten sind längst keine Einzelfälle mehr. Durchschnittlich werden jeden Tag gemäss dem deutschen Bundeskriminalamt nach einer Anfrage im Jahr 2021 der Tageszeitung „Bild“ zwei Mädchen oder Frauen von Männergruppen vergewaltigt. Männer aus islamischen Ländern wie Afghanistan, Syrien oder Irak sind hierbei häufig vertreten.

Die unkontrollierte Zuwanderungspolitik hat Europa verändert. Eine ehrliche Diskussion über die Folgen der Migration in den letzten Jahren ist fast nicht mehr möglich. Der österreichischen Zeitung „Die Presse“ vom 2. März 2023 zufolge kritisiert die Ethnologin und Islamforscherin Susanne Schröter, dass in Deutschland und Österreich über Integration keine offene Debatte mehr geführt werden könne. „Wer die Probleme benennt, gilt als Rassist“, so Schröter.

Ähnlich ist auch die Lage in Frankreich. Die massiven Folgen der Migration haben dazu geführt, dass viele Franzosen auswandern. Viele Franzosen fühlt sich nicht mehr zu Hause. Gegenüber „Le Monde“ vom 1. März 2023 erklären mehrere Rentner, warum sie nach Portugal ausgewandert sind. Dominique Pinaud, ein 68-jähriger Ingenieur im Ruhestand, entschied sich, in Portugal zu leben, weil es in Frankreich eine „unkontrollierte Einwanderung“ gebe: „Frankreich ist so gewalttätig geworden wie Brasilien.“ Auch auf Youtube sind zahlreiche Videos von Franzosen im Ausland und besonders in Ungarn zu sehen. Sie leben dort aus dem gleichen Grund und geben Ratschläge, wie man dorthin auswandern kann.

Die Alarmzeichen sind da. Sollten wir uns also nicht endlich ernsthaft damit auseinandersetzen, die Probleme im Zusammenhang mit Migration wahrzunehmen und Lösungen zu finden?