Unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit dürfen Moscheen in der Millionenmetropole Köln seit Freitag, 8. Oktober 2021, über Lautsprecher zum Freitagsgebet rufen. Zeichen der Solidarität oder Ausdruck von Macht?

Von M. Hikmat

Die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker hatte das Pilotprojekt als „Zeichen des Respekts“ deklariert. „Köln ist die Stadt der [religiösen] Freiheit und Vielfalt. Wer am Hauptbahnhof ankommt, wird vom Dom begrüsst und von Kirchengeläut begleitet“, schreibt Reker auf Twitter. Moscheen könnten ebenfalls bei der Stadt einen Antrag stellen, denn für die Genehmigung öffentlicher Gebetsrufe sind die Städte und Gemeinden zuständig. Zu Feiertagen, im Ramadan oder auch während der Corona-Krise gibt es zusätzliche Genehmigungen. Obwohl sich zu diesem erklärten Modellprojekt bislang keine muslimische Gemeinde angemeldet hat, wird seit Tagen über das Angebot diskutiert und es ist auch bei vielen Kölner gerade das Thema Nummer eins.

Kritiker sehen in dieser Öffnung eine kommende Machtdemonstration muslimischer Verbände. Abdassamad El Yazidi, Generalsekretär des Zentralrats der Muslime, lobte die Initiative bereits im Gespräch mit „ZDF heute“ vom 16. Oktober: „Das ist ein positives Zeichen für die in der Verfassung verankerte Religionsfreiheit. Religiosität darf sichtbar und hörbar sein in unserem Land.“ Auch zahlreiche Kirchenvertreter und Politiker begrüssen die Aktion in grosser Naivität, wie z.B. der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche Heinrich Bedford-Strohm. Dass Muslime hier ihre Religion ausübten, gehöre für ihn zu einer demokratischen Gesellschaft. Befürworter behaupten zudem, Muslime hätten das gleiche Recht, diesen Ruf erklingen zu lassen, wie Christen das Recht hätten, die Kirchenglocken zu läuten.

Solche Aussagen lassen bezweifeln, dass ihnen die tatsächliche Bedeutung des islamischen Gebetsruf in seine Reichweite bekannt ist. Der Gebetsruf „Allahu akbar“ ist nicht nur ein Ausspruch, sondern ein Bekenntnis, dass Allah überall – auch in Europa – grösser ist als alles und jeder andere. Er ist Zeichen und Ausdruck von Macht: Mit diesem Ruf wird der Anspruch Allahs betont, über alle Menschen zu herrschen – mittels der durch Mohammed verkündeten Religion, denn es ertönt im Adhan: „Ich bezeuge: Mohammed ist der Gesandte Allahs“. Der Gebetsruf ist also nicht „rein religiös“, sondern hat eine gezielte politische Aussage im Dienst islamischer Machtaufrichtung. In Deutschland gibt es Moscheen, von denen aus bereits seit Jahren teilweise täglich und unbeachtet von medialen Berichterstattungen über Lautsprecher so zum muslimischen Gebet gerufen wird.

Die deutsche Bevölkerung steht dem Muezzinruf übrigens durchaus kritisch gegenüber: Jeder dritte Deutsche sieht im Muezzinruf den Ausdruck des Herrschaftsanspruches des Islam. Das ergab eine Umfrage des Markt- und Sozialforschungsinstituts INSA-Consulere im Auftrag der Nachrichtenagentur idea, für 2140 Personen vom 15. bis 18. Oktober 2021 befragt wurden.

Mehr zum „Adhan“, dem islamischen Gebetsruf, in der Broschüre „Kleines Islamlexikon“ von Zukunft CH, bestellbar unter: www.zukunft-ch.ch