Markus Heim, ein Imbiss-Betreiber aus Rorschach SG, handelte sich im Juni 2020 einen Strafbefehl ein. Grund dafür: Schwarz bemalt und mit einem goldenen Umhang verkaufte er „Mohrenköpfe“ der Firma Dubler, als Protestaktion hinsichtlich der Debatte im vergangenen Sommer. Den Strafbefehl wollte er jedoch nicht akzeptieren und ging vor Gericht. Am vergangenen Mittwoch wurde Heim nun vom Kreisgericht Rorschach freigesprochen, berichtet die Zeitung „20minuten“ vom 4. März 2021.

Der Vorfall löste eine hitzige Diskussion aus. Genau weil die Meinungen weit auseinanderdriften, ist es wichtig zwei Dinge zu beachten: Erstens gibt es eine juristische Komponente, die besagt, dass es nicht Aufgabe des Strafrechts ist, über schlechten Geschmack zu urteilen. So mag man über die Aktion denken, was man will, juristisch ist es nicht relevant. Zudem ist es schwierig, jemanden aufgrund von Begriffen, die stark dem Zeitgeist unterliegen, zu verurteilen, merkt auch „20minuten“ an. Auch ist nicht jede rassistische Äusserung ein Delikt. Nur wenn ein Verhalten das friedliche Zusammenleben in einer Gemeinschaft auf Dauer gefährdet, kommen Sanktionen zum Zug.

Zweitens gibt es die gesellschaftliche Ebene. Hierher gehört auch die Diskussion um den Begriff „Mohrenkopf“. Die Zeitung „Das Tagblatt“ berichtete am 4. Dezember 2020 über einen Weinfelder Händler, der in einem Geschäftsmagazin für Richterichs „Mohrenköpfe“ warb. Dies zeigt, dass die „Mohrenkopf“-Debatte längst nicht zu Ende ist. Dass man über Begriffe wie „Mohrenkopf“ gesellschaftlich diskutieren kann, ist klar. Ebenso klar ist jedoch, dass dies nicht Sache der Justiz ist und dass die Meinungsfreiheit in der Schweiz nach wie vor einen hohen Stellenwert geniesst. Das Gesetz ist also nicht immer ein Maulkorb.