Die Verantwortung für alte Menschen sei eine Verpflichtung für alle und keine Frage persönlicher Moralvorstellungen, schreiben die die drei Schweizer Landeskirchen in einer gemeinsamen Verlautbarung zum Menschenrechtstag am heutigen 10. Dezember 2012. Die Würde des Menschen sei unverfügbar und gehe auch im hohen Alter und bei Verlust der Selbständigkeit nicht verloren. Sie rufen dazu auf, das Alter als „konstitutiven Teil des menschlichen Lebens“ statt nur als Einschränkung und Last zu betrachten.
Die Verantwortung für die alten Menschen in der Gesellschaft sei „keine Frage subjektiver Moralvorstellungen oder freiwilligen Engagements, sondern eine Verpflichtung für alle. Das biblische Elterngebot bildet eine Form eines Generationenvertrages“, so der Schweizerische Evangelische Kirchenbund, die Schweizer Bischofskonferenz und die Christkatholische Kirche der Schweiz. Die Kirchen engagierten sich in ihrem Aufruf für alte Menschen, „die den vorherrschenden gesellschaftlichen Erwartungen nicht mehr genügen“.

Hilfsbedürftigkeit und Gebrechlichkeit im Alter seien für alte Menschen so bedrohlich, zumal dies vorwiegend unter dem Aspekt der Kostenfrage thematisiert werde, „dass sich in einem der reichsten Länder der Welt eine wachsende Anzahl entschliesst, mit organisierter Suizidhilfe aus dem Leben zu scheiden“. „Jeder möchte alt werden, aber niemand will alt sein“, so der Aufruf. Die biotechnologische Verbesserung des Lebens erwecke die Hoffnung, die unerwünschten Seiten des Alterns verhindern zu können. Diese Wahrnehmung grenze alte Menschen aus, „die diesem Altersbild nicht mehr genügen können“.

Wer das Leben nicht mehr als Gabe sieht und Gesundheit allein als eigene Leistung begreife, „ist blind gegenüber der Abhängigkeit des menschlichen Daseins“, betonen die Kirchen: „Es gilt, sich die eigene Endlichkeit und das eigene Sterben bewusst zu machen.“ Das Altern sei heute mehr denn je eine Gestaltungsaufgabe: „Die Kunst des Lebens schliesst eine Kunst des Alterns und des Sterbens mit ein.“ (Quelle: APD)

Die gemeinsame Verlautbarung ist nachzulesen unter:

http://www.sek.ch/de/themen/menschenrechte/materialien