Die britische Regierung ist der Auffassung, dass die Meinungsfreiheit an britischen Universitäten nicht in ausreichendem Masse gegeben ist. Man stellt sich die Frage, ob alle Meinungen gleichberechtigt sind, ob es Sprech- und Denkverbote gibt oder sogar gewisse Ansichten als „Straftaten“ gelten.

Der deutsche Sender BR24 berichtete in der Sendung am 17. Februar 2021, dass Bildungsminister Gavin Williamson zu bedenken gibt, dass sich immer mehr Studenten mit einem „Abschreckungseffekt“, dem sogenannten „chilling effect‟, konfrontiert sehen. Dies führt dazu, dass sich immer mehr Studierende nicht mehr frei äussern könnten, so der Sender weiter. Um dies vorzubeugen, schlägt Williamson vor, dass alle höheren Lehrkräfte einem „Manifest“ zustimmen müssen und dass deren Einhaltung mit eigens hierzu geschaffenen Institutionen überwacht wird. Werden die Richtlinien missachtet, drohen strikte Massnahmen, die bis vors Gericht gehen könnten.

Die Interessenvertretung der britischen Studenten ist jedoch der Meinung, dass diese gesetzgeberischen Reformen unangebracht sind und dass die Meinungsfreiheit an den Universitäten gewährleistet sei. Ausserdem sei man mitten in einer Pandemie, in der Themen wie die erschwerten Unterrichtsbedingungen und Chancen auf einen Job viel wichtiger seien als fragliche Reformen bezüglich Redefreiheit.

Meinungsäusserungs- und Informationsfreiheit sind Grundrechte und in der „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ (AEMR) verankert. Es ist Sache des Staates sie zu gewährleisten. Bei der ganzen Diskussion ist zu beachten, dass es legitime Einschränkungen gibt, wenn zum Beispiel andere zu Schaden kommen. Was meint die britische Regierung jedoch mit „totaler“ Redefreiheit und wie will sie diese mit Androhung Eingriffe ihrerseits und Geldstrafen gewährleisten? Obwohl die Redefreiheit vom Ansatz her sicher richtig ist, sind diese und weitere Fragen derzeit wohl noch offen.