Am 27. Februar 2018 veranstaltete die Zürcher Paulus-Akademie ein Podium unter dem Titel: Brennpunkt „Leihmutterschaft“ – Neue Familienformen auf dem Prüfstand. „Wir diskutieren, ob das Schweizer Verbot der Leihmutterschaft noch zeitgemäss ist und welche Gründe für dessen Erhalt oder Abschaffung sprechen könnten“, hiess es auf dem Veranstaltungs-Flyer. Dabei seien insbesondere ethische, rechtliche und psychologische Herausforderungen zu bedenken, die sich für die gebärende Frau, das Kind und die erziehenden Eltern stellten.

Die Paulus-Akademie versteht sich als Forum für Religion, Ethik, Gesellschaft und Politik. Sie stelle Fragen unserer Zeit zur Diskussion – „differenziert, interdisziplinär und kritisch“, erklärt die Einrichtung in „katholischer“ Trägerschaft. Von all dem war an der Veranstaltung jedoch offenbar nicht allzu viel zu spüren.

Der Bericht zur Veranstaltung im „ideaSpektrum“ vom 7. März 2018 zeigt auf, wie hoch die Bereitschaft vieler im Thema engagierter Fachleute ist, grundlegende und zutiefst identitätsstiftende kindliche Bedürfnisse zu übergehen, um die Wünsche von Erwachsenen zu befriedigen. Wer will, soll sein Kind bekommen. Dass den betroffenen Kindern damit aktiv Trennungswunden und Verlust-Traumata zugemutet werden, wird schöngeredet. Von wegen „Kinder integrieren es gut, zu hören, dass ihre sozialen nicht ihre biologischen Eltern sind“.

Es ist hinreichend belegt, dass die Mehrheit der adoptierten Kinder spätestens im jungen Erwachsenenalter in tiefe Identitätskrisen gerät und sich auf die Suche nach ihrer Herkunftsfamilie macht. Diese Tatsache schönzureden und zu ignorieren ist eine Form von Kindesmisshandlung. Hinzu kommt die Ausbeutung von Frauen durch die belastende Einnahme von Hormonen und Trennungs-Traumata beim Verlust des von ihnen ausgetragenen Kindes. (Sollten Frauen dies „locker wegstecken“, wäre ernsthaft an ihrer seelischen Gesundheit zu zweifeln.)

Kinder- und Frauenrechte werden zwar regelmässig beschworen, in der Praxis jedoch zunehmend mit Füssen getreten: Indem das Schweizer Gesetz im Umweg über das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare solche Formen von „Elternschaft“ bereits heute anerkennt, verstösst es gegen Art. 7 der UN-Erklärung über die Rechte des Kindes: „Das Kind (…) hat (…)  soweit möglich das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden.“ Wir wissen, was wir tun – und tun es trotzdem. Das ist die eigentliche Tragik. Oder, wie der US-Journalist Dennis Prager es formuliert: „Eine Gesellschaft, die Unmoralisches tut, kann überleben. Eine Gesellschaft, die Unmoralisches moralisch nennt, hat keine Zukunft.“