Haben Sie gewusst, dass ein dreimal geschiedenes Paar im Islam erst dann wieder zum vierten Mal einander heiraten darf, wenn die Frau dazwischen mit einem anderen Mann in eine neue rechtmässige Ehe eingetreten ist und von diesem wieder endgültig geschieden ist? Dieses Urteil ist auf die Sure 2,230 im Koran zurückzuführen. Denn laut diesem Vers kann eine dritte Scheidung nicht mehr widerrufen werden. Daher muss nach dieser dritten Scheidung die Ehefrau zuerst einen anderen Mann heiraten, mit ihm Geschlechtsverkehr haben (sonst ist die Ehe nicht gültig) und sich wieder von ihm scheiden, um dann ihren ersten Ehemann zum vierten Mal heiraten zu dürfen.

Dass ein Mann seine Frau mehrmals heiratet, ist im Islam durchaus verbreitet. Der „Zwischendurch“-Ehemann heisst übrigens laut Scharia (islamisches Gesetz) „Legalisierer“.