Die Schweizer haben abgestimmt und müssen sich nun wieder einmal etliche Vorwürfe aus dem In- und Ausland gefallen lassen. Mit 53 Prozent gab das Volk sein Ja zur Ausschaffungsinitiative. Von der Presse wird das Stimmergebnis als Ausdruck der Verunsicherung interpretiert. Von „Sehnsucht nach Idylle“, von „übler Laune“, die die Ausländer und nicht die Reichen treffe, ist die Rede. Missmutig wurde sogar von „Volksdiktatur“ gesprochen.
Ja, das Volk hat „diktiert“ – es hat seine Meinung zum Ausdruck gebracht und gezeigt, dass es nicht einverstanden ist, wenn Ausländer kriminell werden und auf Kosten des Staates und der Gesellschaft und damit letztlich auf Kosten jedes einzelnen Steuerzahlers gut integrierten Ausländern das Leben in der Schweiz schwer machen.

Im Übrigen darf es das. In der Schweiz herrscht ein seltenes Demokratiesystem – nämlich das direkte. In dieser Gesellschaftsorganisation wird die Macht direkt vom Volk ausgeübt und nicht von einzelnen Repräsentanten, die alle paar Jahre vom Volk gewählt werden und dann schalten und walten können, wie sie wollen. Insofern sagt in der Schweiz tatsächlich das Volk, wie es sein Land gestalten möchte. Natürlich muss dies innerhalb der Gesetze, der Verfassung und der Menschen- und Völkerrechte liegen. Und das tut es auch. Dafür sorgen zahlreiche Experten, die die Initiativen prüfen und Vorschläge zur Umsetzung ausarbeiten.

Die Schweizer stehen mit ihrem Beschluss übrigens nicht alleine da. Ein Blick über die Landesgrenzen zeigt, dass auch unsere Nachbarn kriminelle Ausländer hart anpacken. Das neue Ausländerrecht in Frankreich sieht z.B. vor, dass schwer kriminelle Ausländer bei einer Verurteilung den französischen Pass verlieren. In Deutschland werden Ausländer zwingend ausgeschafft, die zu einer Strafe von mehr als drei Jahren verurteilt wurden oder wegen eines Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz, wegen Landfriedensbruchs oder Einschleusung schuldig gesprochen wurden. In Italien reicht sogar eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, um ausgeschafft zu werden. Und in Österreich riskieren Ausländer eine Ausweisung, wenn sie zu mehr als drei Monaten Gefängnis verurteilt werden. Wird die Strafe zur Bewährung ausgesetzt, liegt die Grenze bei sechs Monaten. Auch geringere Strafen können zur Ausschaffung führen, wenn zweimal dieselbe „schädliche Neigung“ für ein Delikt verantwortlich war. Ja, in Österreich kann man sogar bei Verstössen gegen die Strassenverkehrsordnung ausgewiesen werden.

Einen Blick in islamische Staaten brauchen wir da gar nicht mehr zu werfen. Da reicht die kürzlich vom deutschen Institut für Islamfragen veröffentlichte Meldung, dass laut arabnews24 Saudi-Arabien derzeit plant, alle ägyptische Christen aus dem Land auszuweisen. Der Grund: Papst Benedikt XVI. hatte gefordert, eine Kirche in Saudi-Arabien für die dort lebenden Christen bauen zu lassen. Damit der Papst für diese Forderung keinen Grund mehr hat, will man nun die 7‘000 ägyptischen Christen ausweisen. Dass ausschließlich ägyptische Christen und keine anderen Nationalitäten das Ziel der Ausweisung sind, hat damit zu tun, dass das ägyptische koptische Oberhaupt, Papst Shenouda III., möglicherweise die Aufforderung Papst Benedikts zum Bau einer Kirche in Saudi-Arabien unterstützen wird. Die zuständigen saudischen Behörden planen laut des Berichts nun, alle in Saudi-Arabien lebenden ägyptischen Christen durch muslimische Arbeitnehmer zu ersetzen.

Von Beatrice Gall