Das Strafverfahren am 11. Januar 2012 gegen den Vorsitzenden der Klosterstiftung, Kuryakos Ergün, wegen „illegaler Landnahme“ wurde erneut verschoben. Der Fortgang des Verfahrens wurde auf den 7. März.2012 festgesetzt, darüber informiert der der Bundesvorstand der Föderation der Aramäer in Deutschland. Seit nunmehr fast vier Jahren ist das Kloster Mor Gabriel Zielscheibe zahlreicher Enteignungsverfahren. Diese Auseinandersetzungen und die andauernden Vertagungen der Gerichtsverhandlungen belasten die Klostergemeinschaft schwer. Mittlerweile wurde das Kloster bereits um grosse Flächen rechtskräftig enteignet.
Mit seiner 1600 Jahre währenden Tradition als geistiges Zentrum der weltweit verstreuten aramäischen Gemeinschaft steht das Kloster Mor Gabriel geradezu symbolisch für die schwierige Lage der Christen in der Türkei. Es ist eines der ältesten Klöster der Christenheit, dessen administrative Vernichtung ein weiterer Schlag gegen das einst blühende aramäische Leben in der Türkei wäre. Der Bundesvorstand der Aramäer ruft deshalb erneut dazu auf, dem Kloster Mor Gabriel und der aramäischen Gemeinschaft in der Türkei weiterhin Beistand zu leisten.