Im Islam ist es erlaubt, Mädchen bereits vor der Pubertät zu heiraten. Das geht direkt auf Mohammed als Vorbild zurück, der seine Frau Aischa ehelichte, als sie erst sechs Jahre alt war.

Von Amine Abdelmajide

Mohammed bat seinen ersten Nachfolger Abu Bakr um die Hand seiner Tochter Aischa. Abu Bakr sagte: „Aber ich bin doch dein Bruder“. Der Prophet antwortete: „Du bist mein Bruder in der Religion Allahs und seines Korans, aber es ist mir erlaubt, Aischa zu heiraten.“ (Sunna, Bukhari, Buch über die Ehe, Hadith 11) Aischa berichtet, der Prophet habe sie geheiratet, als sie sechs Jahre alt war, und die Ehe mit ihr vollzogen, als sie neun war. Danach blieb sie neun Jahre bei ihm, bis zu ihrem Tod. (Sunna, Bukhari, Buch über die Ehe, Hadith 39)

Der Koran schreibt Mohammed als vollkommenes Beispiel für alle Muslime vor: „Im Gesandten Allahs habt ihr doch ein schönes Beispiel – (alle haben in ihm ein schönes Beispiel), die auf Allah hoffen und sich auf den jüngsten Tag gefasst machen und unablässig Allahs gedenken.“ (Sure 33:21) Zudem sagt der Koran, dass man Frauen, die nicht mehr fruchtbar sind, sowie Mädchen vor der Pubertät aus der Ehe entlassen darf: „Und wenn ihr bei denjenigen von euren Frauen, die keine Menstruation mehr erwarten, Zweifel hegt, soll ihre Wartezeit (im Fall der Ehescheidung) drei Monate betragen. Ebenso bei denen, die keine Menstruation gehabt haben.“ (Sure 65:4) Die Verheiratung von Mädchen im Kindesalter wird bis heute in vielen muslimischen Ländern vollzogen (u.a. Iran, Länder am Persischen Golf, Jemen, Sudan, Afghanistan, Pakistan, Somalia) Sie ist erlaubt, weil Mohammed selbst dazu das Beispiel gegeben hat.

Der Text ist ein Auszug aus dem Artikel „Den Islam entschlüsseln“ (Magazin Zukunft CH, Ausgabe 06/19). Haben Sie Interesse an unserem Magazin? Hier gelangen Sie direkt zum Bestellformular:
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