Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 19. Juli 2012 der Klage eines deutschen Witwers gegen deutsche Gerichte nicht stattgegeben, der mit Berufung auf das Recht auf ein menschenwürdiges Sterben den assistierten Suizid für seine Frau gefordert hatte, bei den deutschen Instanzen aber nicht durchgekommen war. Das Bundesamt für Arzneimittel hatte der querschnittgelähmten Frau ein tödliches Medikament für einen Suizid verweigert, worauf sie in die Schweiz auswich, wo sie sich 2005 mit Unterstützung der Suizidhilfe-Organisation Dignitas das Leben nahm. Die Strassburger Richter rügten zwar formale Mängel im Vorgehen der deutschen Gerichte, stellten aber laut der Süddeutschen Zeitung klar heraus, es sei „Aufgabe der deutschen Gerichte“ gewesen, den Anspruch auf Suizidbeihilfe inhaltlich zu prüfen. Dies umso mehr, als unter den Mitgliedsstaaten des Europarats kein Konsens zum Thema bestehe und es derzeit Ärzten nur in vier von 42 untersuchten Staaten erlaubt sei, Medikamente zum Zwecke der Selbsttötung abzugeben.