Das kantonale Volksschulamt des Kantons Zürich hat am 27. Mai 2014 das Gesuch um Bewilligung eines privaten islamischen Kindergartens “al Huda” in Volketswil abgelehnt. Begründet wurde dies laut der Bildungsdirektion „mit der Verbindung zwischen der Trägerschaft des Kindergartens und dem Verein Islamischer Zentralrat (IZRS)“. Es bestehe die Gefahr, dass aufgrund der Zielsetzungen des Zentralrates den Kindern einseitig Werte vermittelt würden, „die mit den Leitsätzen der Volksschule – wie Toleranz, Offenheit und Dialogfähigkeit – nicht vereinbar“ seien. Dies sei ein Widerspruch zum Volksschulgesetz, so das Bildungsamt. Zudem bestünden erhebliche Zweifel, ob der geplante Kindergarten die Ziele des zürcherischen Lehrplans erfüllen könne.
Martin Wendelspiess, Amtschef des Vollsschulamts des Kantons Zürich, bestätigte am 28. Mai gegenüber dem Regionaljournal Zürich Schaffhausen, dass sein Amt den sieben orthodoxen jüdischen Schulen in der Stadt Zürich einen Brief geschrieben habe, wonach die Bewilligung gemeinsam angeschaut und überprüft werden soll, ob sie noch aktuell sei. Dies sei keine Vorverurteilung, denn es würden auch andere religiöse Privatschulen überprüft, so Wendelspiess. Die Einhaltung des Lehrplans gehöre zu den ständigen Aufgaben seines Amtes und sei Teil der Aufsichtspflicht. Es sei aber klar, dass diese Diskussion durch den Fall des islamischen Kindergartens und die Medienberichterstattung darüber akzentuiert worden sei.
Gemäss dem öffentlichen Register des Kantons Zürich haben 155 Privatschulen eine Bewilligung erhalten. Davon werden 18 Schulen mit der Bezeichnung „Schule mit religiösen oder konfessionellen Schwerpunkten“ aufgeführt. Darunter befindet sich auch die „Privatschule A bis Z“ in Zürich-Affoltern, eine Ganztagesschule mit Mittel- und Oberstufe, die 1954 gegründet wurde und deren Träger die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in der Deutschschweiz ist. „Wir verwenden die Zürcher Lehrmittel und der Unterricht folgt dem Lehrplan des Kantons Zürich“, sagte der Schulleiter, Philipp Boksberger. „Wir hatten noch nie Beanstandungen bei den jährlichen Überprüfungen des Lehrplans durch das Volksschulamt“, so Boksberger. Die Privatschule A bis Z ist Gründungsmitglied des VZP (Verband Zürcher Privatschulen).
Weitere Infos:
http://www.privatschule-abisz.ch/