Die Schweizer Bischöfe, der Schweizerische evangelische Kirchenbund (SEK), die Evangelisch-methodistische Kirche (EMK) sowie zwei christliche Parteien sind gegen die Änderung der Bundesverfassung in der Volksabstimmung vom 14. Juni, welche die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) möglich machen würde. Dies berichtet die Nachrichtenagentur APD.
Die Ausgangslage sei tragisch, stellen die Schweizer Bischöfe in einer Medienmitteilung fest: Es geht um das Leid eines Paares, das voraussichtlich eine schwere Krankheit vererbt. Als Lösung für dieses Problem werde die Methode der Präimplantationsdiagnostik präsentiert. Doch schaffe diese Methode mehrere gravierende Probleme: „Mit der PID wird nicht die Krankheit behandelt. Diese wird umgangen, indem die Embryonen als Träger der Krankheit beseitigt werden.“ Das könne man nicht rechtfertigen.

Zudem benötige die PID eine unbeschränkte Produktion von Embryonen, damit eine Wahl unter diesen getroffen werden könne. Dies werde als „liberale Eugenik“ bezeichnet. Ausserdem sei die PID eine Selektionstechnik, bei der man sich das Recht anmasse zu entscheiden, wer es verdiene zu leben und wer nicht.

Der menschliche Embryo, der als eine Person betrachtet werden müsse, erhalte seinen maximalen Schutz am Besten durch die aktuell gültige Bestimmung der Bundesverfassung. Darin heisst es: „Es dürfen nur so viele menschliche Eizellen ausserhalb des Körpers der Frau zu Embryonen entwickelt werden, als ihr sofort eingepflanzt werden können“ (Art. 119). Wenn dieser Verfassungsartikel dem Vorschlag des Parlaments entsprechend geändert würde, hiesse das implizit, dass das Einfrieren der Embryonen zugelassen würde. Diese Kryokonservierung würde schwerwiegende ethische Probleme mit sich bringen, denn sie verletze unmittelbar die Menschenwürde.

Ein Nein zur Änderung der Bundesverfassung und damit zur PID würde laut den Bischöfen bekräftigen, dass in der Schweiz die Menschenwürde eines jeden menschlichen Wesens respektiert und bewahrt werden müsse. Die Bischöfe verweisen in diesem Zusammenhang auf das Faltblatt der Kommission für Bioethik der Schweizer Bischofskonferenz (s. unten).

Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund

Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund lehnt die Verfassungsrevision und damit die Präimplantationsdiagnostik ab. Der Kirchenbund schreibt in der Medienmitteilung vom 5. Mai: „Die genetisch begründete Selektion von Embryonen stösst in den hoch sensiblen und problematischen Bereich der Eugenik vor, d.h. der künstlichen Selektion von Menschen. Deshalb muss eine klare und strikte rechtliche Regelung für die Anwendung von PID geschaffen werden. Die vorgelegte Revision erfüllt diese Forderungen nicht. Menschliches Leben darf keiner Qualitätskontrolle unterliegen.“

Evangelisch-methodistische Kirche

Die Evangelisch-methodistische Kirche (EMK) spricht sich gegen die Präimplantationsdiagnostik aus: „Die PID ist aus Sicht der EMK ein Instrument der Selektion. Es schafft die Voraussetzung für eine Unterscheidung zwischen ‚lebenswerten’ und ‚nicht lebenswerten’ Menschen“, so die EMK in einer Medienmitteilung. Eine Annahme der Verfassungsänderung würde für die humane Zukunft der Gesellschaft „falsche Signale setzen“. Die Akzeptanz von Menschen mit Behinderungen würde verringert, so die EMK und Eltern mit behinderten Kindern müssten sich vermehrt der Frage stellen, warum sie diese gezeugt hätten.

Stellungnahmen christlicher Parteien

Während die CVP die Verfassungsänderung bejaht, stellen sich die beiden christlichen Parteien EVP und EDU klar zu einem Nein. Nach Aussagen von Marianne Streif, Parteipräsidentin der Evangelischen Volkspartei (EVP), gegenüber Radio Life Channel, lehne ihre Partei die PID klar ab, weil damit zwischen lebenswertem und lebensunwertem Leben entschieden werden müsse.

Auch die Eidgenössisch-Demokratische Union (EDU) lehne die Verfassungsänderung massiv ab, sagte Parteipräsident Hans Moser im Interview mit Radio Life Channel. Er befürchte, dass mit der Annahme der Präimplantationsdiagnostik die vorgeburtliche Untersuchung auch für natürlich gezeugte Embryonen zum Regelfall würde und später, mit dem Argument der Kostenersparnis, zur Pflicht.

Links:

Faltblatt der Kommission für Bioethik der Schweizer Bischofskonferenz:
http://www.kommission-bioethik.bischoefe.ch/hier-aktuelles/volksabstimmung-zur-praeimplantationsdiagnostik-pid

SEK-Stellungnahme zur Präimplantationsdiagnostik: „Kinder sucht man sich nicht aus“:
http://ow.ly/MO2kM

SEK-Themenseite mit Videoclip zur PID:
http://ow.ly/MO2dC

http://ow.ly/MO2dC