Wie aus dem islamischen Schrifttum gut bekannt ist, soll Mohammed die sechsjährige Aischa geheiratet und die Ehe mit ihr drei Jahre später vollzogen haben. Eine österreichische Referentin bezeichnete dieses Verhalten bei einem Vortrag vor 30 Zuhörern im Jahre 2009 als pädophil, und wurde dafür verurteilt.

Mit ihrem Urteil haben die österreichischen Richter die Meinungsäusserungsfreiheit dem „Blasphemie“-Verbot geopfert, um die „religiösen Gefühle“ gläubiger Muslime und den „religiösen Frieden“ zu schützen. Das bedeutet nach Einschätzung des Europäischen Zentrums für Recht und Gerechtigkeit (ECLJ) nichts anderes als die Anwendung der Scharia durch ein österreichisches Gericht.

Doch damit nicht genug: Am 25. Oktober 2018 hat die 5. Abteilung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg dieses Urteil bestätigt, ein Entscheid, den das ECLJ für äusserst bedenklich hält. Der EGMR habe damit vor der Intoleranz oder gar der Gewalt kapituliert, mit der manche Muslime auf Kritik reagierten. Auch stehe dieses Urteil im Widerspruch zu neueren Fällen, bei denen das Gericht über die Verletzung religiöser Gefühle von Christen zu urteilen hatte.

Noch bis zum 25. Januar 2019 ist ein Einspruch bei der Grossen Kammer des Strassburger Gerichtshofs möglich, um diesen Entscheid zu kippen. Das ECLJ hat darum eine Petition an den EGMR gestartet, welche die Verweisung des Falls an die Grosse Kammer fordert, damit diese den Entscheid aufhebt und die Meinungsäusserungsfreiheit bezüglich des Islam schützt.

Das ECLJ setzt sich seit zehn Jahren bei der UNO und beim Europarat gegen die Bestrebungen der Organisation für islamische Zusammenarbeit (OIC) ein, die „Diffamierung des Islam“ als Delikt im internationalen Recht zu verankern. Das ECLJ vertritt die Haltung, es gebe weder für Gläubige noch Ungläubige ein Recht, nicht kritisiert zu werden. Nur Beschimpfungen, Verleumdungen und beleidigende Obszönitäten sowie unmittelbare Aufrufe zu Gewalt sollten eingeschränkt werden können. Jede andere Äusserung – vor allem wenn sie sich auf reale Begebenheiten beziehe – solle frei geäussert werden können.

Setzen Sie ein Zeichen für die Meinungsäusserungsfreiheit und unterschreiben Sie jetzt die Petition unter: eclj.org