2019, dem ersten Jahr nach der Legalisierung der Abtreibung, wurden in Irland 6’666 Kinder im Mutterschoss getötet. Darüber hat kath.net am 5. Juli 2020 berichtet.

Im Juli 2020 hat die irische Regierung ihre Abtreibungsstatistik publik gemacht. Im Jahr 2019, dem ersten Jahr nach der Legalisierung von Abtreibungen, wurden im einstmals katholischen Irland 6’666 ungeborene Kinder getötet. Laut den Zahlen der Regierung entfallen 6’542 der 6’666 Abtreibungen auf die frühe Phase der Schwangerschaft, die laut Gesetz die ersten zwölf Wochen umfasst. Innerhalb dieses Zeitrahmens bedarf es keiner Begründung für das Vornehmen einer Abtreibung. Insgesamt 24 Abtreibungen wurden damit begründet, das Leben oder die Gesundheit der Mutter sei in Gefahr. Weitere 100 Abtreibungen wurden vorgenommen, da nach Einschätzung der jeweiligen Ärzte das ungeborene Kind spätestens vier Wochen nach der Geburt gestorben wäre.

„Es wäre ein Leichtes, von der schieren Zahl der Abtreibungen überwältigt zu werden oder entsetzt darüber zu sein, was das Töten von Kindern in diesem Ausmass über die irische Gesellschaft aussagt“, sagte Liam Gibson, Politischer Direktor für die britische „Society for the Protection of Unborn Children“ (SPUC). „Wir dürfen jedoch nie die Tatsache aus den Augen verlieren, dass jede dieser 6’666 Abtreibungen ein vorsätzlicher Akt tödlicher Gewalt war, der sich gegen ein völlig unschuldiges und einzigartiges menschliches Wesen richtete.“

Bis 2018 waren Abtreibungen in Irland illegal. Die irische Verfassung betonte: „Der Staat erkennt das Recht der Ungeborenen auf Leben an und garantiert in seinen Gesetzen, unter gebührender Berücksichtigung des gleichen Rechts auf Leben der Mutter, dieses Recht zu respektieren und, soweit praktisch durchführbar, durch seine Gesetze zu verteidigen und zu rechtfertigen.“ Am 25. Mai 2018 stimmten zwei Drittel der irischen Bevölkerung im Rahmen einer Volksabstimmung dafür, die Verfassung hinsichtlich ihrer Position zum Lebensschutz zu ändern. Nun heisst es dort lediglich: „Die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs kann per Gesetz erfolgen.“